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BUND erneuert Forderung nach einer rechts­verbind­lichen Lärm­ober­grenze
Pressemitteilung vom 15.02.2017
Von: @BUND Hessen <2017-02-15>
Der BUND hat seine Forderung nach einer rechts­verbindlichen Lärmober­grenze am Frankfurter Flughafen und nach einer generellen Abnahme des Fluglärms erneuert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Forderung nach einer rechtsverbindlichen Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen erneuert. Thomas Norgall, stellvertretender Geschäftsführer des BUND Hessen: "Die Idee der Fluglärmobergrenze ist gut. Sie muss den Fluglärmbetroffenen aber auch einen rechtsverbindlichen Schutzanspruch gewährleisten." Der BUND erneuerte auch seine Forderung nach einer generellen Abnahme des Fluglärms im Rhein-Main-Gebiet.

Der BUND befürchtet, dass es lauter wird, wenn die Zahl der Flugbewegungen durch den Einstieg der Billigflieger in den Flugbetrieb zunimmt. Bisher hatte sich der Flughafenausbau als Fehlplanung erwiesen, denn die prognostizierte Zunahme der Flugbewegungen ist nicht eingetreten. Diese Situation könnte sich ändern, wenn die Billigflieger ihren Flugbetrieb aufnehmen. "Die Fraport hat die Billigflieger eingeladen, um mehr Profit zu machen. Da wäre es nur recht und billig, wenn sie ihren Widerstand gegen eine rechtsverbindliche Lärmobergrenze aufgibt", meint Thomas Norgall vom BUND.

Auch die Politik sollte nun reagieren. Die Landesregierung und der grüne Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir haben das Konzept der Fluglärmobergrenze vor dem Hintergrund stagnierender Flugbewegungen entwickelt. Nun hat die Fraport aber ihr Geschäftsmodell des "Premium-Flughafens" geändert und will zum "Gemischtwarenladen" werden, der Premiumlinien und Billigflieger an sich bindet. Darauf müssen die Landesregierung und der Landtag reagieren. Thomas Norgall: "Gerade von den strammen Ausbauparteien CDU, SPD und FDP erwarten wir jetzt, dass sie sich klar zum Schutz der Menschen im Rhein-Main-Gebiet bekennen und mithelfen, dem Fluglärm eine niedrige und rechtsverbindliche Obergrenze zu setzen."

Der Kern des Problems liegt für den BUND im Beschluss zur Flughafenerweiterung aus dem Jahr 2007, mit dem eine drastische Zunahme des Fluglärms genehmigt wurde. Für den BUND ist es positiv, aber nicht ausreichend, wenn die geplante Fluglärmobergrenze den im Planfeststellungsbeschluss ermöglichten Lärmzuwachs begrenzen würde. Zusätzlich nötig ist für den BUND eine Strategie, die das bisherige Konzept zur Fluglärmobergrenze ergänzt, so dass es zur Senkung des heutigen Lärms kommt. Die Möglichkeiten zur Reduktion des Fluglärms liegen für den BUND in einer Verlagerung von Flügen auf die Schiene und in der Ausnutzung des technischen Fortschritts durch den Einsatz moderner Flugzeug. Priorität hat für den BUND die Verringerung des nächtlichen Fluglärms.

In seiner Sitzung am 04.10.2016 hat der Landesvorstand des BUND Hessen einen 10-Punkte-Beschluss zur Lärmobergrenze mit folgendem Wortlaut beschlossen:

Der Landesvorstand des BUND Hessen

  1. .... sieht sich bestätigt, dass die in 2007 beschlossene Flughafenerweiterung eine Fehlplanung darstellt. Die Prognose einer schnell wachsenden Zahl von Flugbewegungen hat sich als falsch erwiesen. Die Zahl der Flugbewegungen stagniert. Die behaupteten Vorteile des Ausbaus sind im Unterschied zu den Nachteilen nicht erkennbar. Der Ausbau hat zur Rodung wertvoller Wälder geführt und viele tausend Menschen wurden durch die An- und Abflugrouten der neuen Landebahn erstmals hohen Fluglärmbelastungen ausgesetzt. Mit der Lärmobergrenze wird nun versucht, wenigstens die möglichen Folgen weiterer Lärmzunahmen durch die Fehlplanung "Flughafenausbau 2007" zu begrenzen.

  2. .... begrüßt, dass der Hessische Verkehrsminister ein Konzept zur Umsetzung der Lärmobergrenze vorgelegt hat. 16 Jahre nach dem Abschluss des so genannten Mediationsverfahrens und neun Jahre nach dem Beschluss des Hessischen Landtags wird so endlich eine der zentralen Zusagen der Politik an die Bevölkerung umgesetzt.

  3. .... begrüßt die Absicht, den mit dem Planfeststellungsbeschluss 2007 erlaubten Lärmzuwachs zu begrenzen.

  4. .... vermisst schmerzlich den Einstieg in die echte Lärmminderungsplanung. In der Landtagsdebatte am 06.03.2012 hatte Ministerpräsident Bouffier gesagt: "Es muss leiser werden und es wird leiser werden."[1] Diese Zusage löst das am 27.09.2016 vorgestellte Konzept zur Lärmobergrenze nicht ein. Hier besteht unbedingt Nachbesserungsbedarf.

  5. .... lehnt eine freiwillige Vereinbarung der Lärmobergrenze mit der Luftverkehrswirtschaft angesichts der langjährigen Erfahrungen mit der politischen Stärke und Rücksichtslosigkeit der Luftverkehrswirtschaft ab und fordert die Einführung einer rechtsverbindlichen Lärmobergrenze.

  6. .... begrüßt die Absicht, die "Fluglärmbelastung in der Region" durch eine Festlegung im Landesentwicklungsplan (LEP) zu begrenzen, als einen ersten richtigen Schritt zur rechtsverbindlichen Umsetzung der Lärmobergrenze und fordert darüber hinaus die weitergehende rechtsverbindliche Umsetzung der Lärmobergrenze durch die Änderung der Betriebsgenehmigung oder durch die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses.

  7. .... fordert eine Verschärfung des beabsichtigten Sanktionsmechanismus, so dass jede Überschreitung der Lärmobergrenze im Folgejahr zu einer Reduktion der Flugbewegungszahl führt, die die Einhaltung der Lärmobergrenze gewährleistet.

  8. .... fordert den Abschluss aller nötigen Rechtsverfahren zur Durchsetzung der Lärmobergrenze in dieser Legislaturperiode.

  9. .... empfiehlt dringend eine ergänzende Darstellung der Bevölkerungszahl (Stand 31.12.2015), deren Lärmbetroffenheit sich durch die Lärmobergrenze verändert. Die ausschließliche Betrachtung von Flächenanteilen macht die tatsächlichen Auswirkungen nicht ausreichend.

  10. .... behält sich ausdrücklich eine abschließende Bewertung bis zur Klärung aller offenen fachlichen und rechtlichen Fragen vor.

[1]Quellenangabe zum Zitat von Ministerpräsident Volker Bouffier Aussage erfolgt ca. ab 40 Sekunden nach der Wiedergabe

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