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Evangelische Kirche will Kinder vor krankmachendem Fluglärm schützen
Pressemitteilung vom 31.10.2011
Von: @Evangelische Kirchengemeinde Mainz-Marienborn <2011-10-31>
Die Evange­lischen Dekanats­synode hat einen Antrag an die EKHN-Synode zum Schutz der Kinder vor unzumutbaren Fluglärm beschlossen.

Evangelische Kirchengemeinde Mainz-Marienborn
Der Kirchenvorstand – Vorsitzende Berit Sommerfeld
Mainz, den 31.10.2011

Pressemitteilung zum Beschluß der Evangelischen Dekanatssynode vom 27.10.2011 zum Thema: "Kinder nachhaltig vor krankmachendem Fluglärm schützen"

Kinder nachhaltig vor krankmachendem Fluglärm schützen, das sei eine "Querschnittsaufgabe für alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen" unter den Flugbahnen, so heißt es in einem Antrag der Mainzer Evangelischen Dekanatssynode vom 22.11.2011 an die Synode ihrer Landeskirche, der EKHN (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) Ziel des Antrages sei es, mit Unterstützung der Kirchenleitung der EKHN Kirchenvorstände und kirchliche Träger zu ermutigen, ihre Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schutzbedürftigen in ihren Einrichtungen wahrzunehmen und deren Anspruch auf Schutz vor unzumutbarem und vermeidbarem Fluglärm zu vertreten. Um diese Aufgabe ordnungsgemäss wahrzunehmen, bedürfe es der "fachlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den (sorgeberechtigten) Eltern sowie mit anderen Trägern und den zuständigen Ämtern der Kommune."

Dieser Antrag, (so der Dekanatsbeauftragte für Fragen des Flughafenausbaus, Pfarrer Harald Jaensch) nehme das drängendste Thema des Marienborner Fluglärmkirchentages vom 16.10.2011 mit der Frage auf: "Wo bleibt eigentlich nach Scheitern fest versprochener Rechtssicherheit der allernotwendigste Schutz für schutzbefohlene Kinder in den Einrichtungen der Träger?" Dieser Antrag knüpft auch an eine Selbstverpfflichtung aus dem Jahre 2005 an, die in das Hautanliegen der EKHN-Synodenresolution vom 14.Mai dieses Jahres einmündet. Die Träger von Einrichtungen sind in die Mitverantwortung für den Schutz der Kinder einzubeziehen. In letzter Konsequenz könne jedoch eine wirksame Ausübung von Fürsorgepflicht auch die Einführung von "Passivem Schallschutz" bedeuten - eine zwiespältige und zudem extrem teure Angelegenheit, für die im Mainzer Raum bisher kein Geldgeber in Sicht sei. Deshalb folge ein zweiter Antrag an die EKHN-Synode, sich zusammen mit der Kirchenleitung der EKHN, politisch für eine völlig neue umfassende Lärmschutzgesetzgebung einzusetzen.


Beschluss der Evangelischen Dekanatssynode Mainz am 27.10.2011
nach der Beschlußvorlage der Projektgruppe Flughafenausbau

Auf dem Hintergrund der Diskussionen auf dem Marienborner Fluglärmkirchentag am 16.10.2011 bittet der Synodalausschuss „Flughafenausbau“ die Dekanatssynode, den folgenden Antrag zu unterstützen:

Schon jetzt, erst recht aber nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn, herrscht ein Mangel bzw. Bedarf an Räumen der Ruhe, der Stille und der Erholung für die Menschen, die unter den Flugschneisen leben. Deshalb stellt die Mainzer Dekanatssynode den folgenden Antrag an die Synode der EKHN:

  1. Die Kirchensynode möge die Kirchenleitung ermutigen, Kirchenvorstände und andere kirchliche Träger in Absprache mit den Kommunen ihre Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schutzbedürftigen in ihren Einrichtungen wahrzunehmen und deren Anspruch auf Schutz vor unzumutbarem und vermeidbarem Fluglärm zu vertreten.

    Kinder nachhaltig vom krankmachendem Fluglärm zu schützen, ist eine „Querschnittsaufgabe“ für alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen und bedarf der fachlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern, anderen Trägern und den zuständigen Ämtern der Kommunen.

    Auch dann, wenn es bei einem Nachtflugverbot, das die gesetzliche Nacht schützt, bleiben sollte, kommt es zu unzumutbaren und vermeidbaren Belastungen am Tage. Kinder brauchen auch tagsüber mehr Ruhe, mehr Schlaf und Zeiten der Regeneration.

  2. Im Sinne der bleibend wichtigen theologischen Ziele der Synodenerklärung vom Mai 2010 möge die Kirchensynode die Kirchenleitung darin stärken, jene Initiativen in den Landtagen sowie im Bundestag zu unterstützen, die für eine einheitliche Lärmgesetzgebung (nach den Bedingungen der TA-Lärm) streiten.

  3. Die Kirchensynode und die Kirchenleitung mögen auf allen kirchlichen Ebenen Diskussionsprozesse anzetteln, die das Ziel verfolgen, eine neue ethische Grundhaltung zu erarbeiten.- Beispielsweise gilt es Haltungen zu überwinden, wie sie sich in Sätzen wie „Ich fliege ja auch – also darf ich zu allem nichts sagen“ äußern.

(Beschluß mit großer Mehrheit, Projektgruppe: Pfarrer Harald Jaensch, Pfarrer Wolfgang Drewello, Barbara Pfalzgraff)

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Nachtflugverbot Lärmschutz

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