Diese Seite wird momentan im vereinfachten Darstellungs- und Betriebsmodus präsentiert. Details >>
BVF: Landesregierungen wollen Fluglärmschutz abbauen
Pressemitteilung vom 07.11.2007
Von: @Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) <2007-11-07>
Der Bundesrat will die Verpflichtung zur Vorlage eines lärmmedizinischen Gutachtens beim Neubau oder Ausbau von Flughäfen abschaffen - eine Verschlechterung beim Lärmschutz

Wie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm bekannt wurde, wird der Bundesrat auf seiner Sitzung am 9.11. voraussichtlich eine Aufforderung an die Bundesregierung beschließen, die bisher gegebene Verpflichtung zur Vorlage eines lärm­medi­zinischen Gutachtens bei Neu- und Ausbauprojekten von Flughäfen auf dem Verordnungsweg aufzuheben. Diese lärmmedizinischen Gutachten sind eine wesentliche Grundlage bei der Entscheidung über Auflagen zum Lärmschutz.

Berthold Fuld, Sprecher der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, erklärte, dies würde zu erheblichen mittelbaren Nachteilen für die Fluglärmbetroffenen führen. Künftig werde nicht mehr geprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Bürger vor den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Fluglärmimmissionen angemessen zu schützen. Die Bundesvereinigung sieht hierin einen Versuch der Landesregierungen, im Interesse der Luftfahrtwirtschaft den Anspruch betroffener Bürger auf einen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechenden Schutz zu umgehen. Besondere Brisanz gewinnt dies durch die Veröffentlichung einer ganzen Reihe wissenschaftlicher Studien in letzter Zeit, die einen über das vom Fluglärmschutzgesetz hinausgehenden Schutz, auch durch Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, nahe legen. Anstatt diese aufzugreifen, sollen sie verdrängt und und die Betroffenheit einer großen Anzahl Bürger ignoriert werden. Bewusst in Kauf nehmen die Landesregierungen dabei die Möglichkeit, dass zahlreiche Menschen zusätzlich durch die Belastungen erkranken könnten.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm erwartet, dass die Bundesregierung dieser Forderung nach Abbau von Lärmschutz nicht nachkommt.

Mehr:



Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.