Wie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm bekannt wurde, wird der Bundesrat auf seiner Sitzung am 9.11. voraussichtlich eine Aufforderung an die Bundesregierung beschließen, die bisher gegebene Verpflichtung zur Vorlage eines lärmmedizinischen Gutachtens bei Neu- und Ausbauprojekten von Flughäfen auf dem Verordnungsweg aufzuheben. Diese lärmmedizinischen Gutachten sind eine wesentliche Grundlage bei der Entscheidung über Auflagen zum Lärmschutz.
Berthold Fuld, Sprecher der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, erklärte, dies würde zu erheblichen mittelbaren Nachteilen für die Fluglärmbetroffenen führen. Künftig werde nicht mehr geprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Bürger vor den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Fluglärmimmissionen angemessen zu schützen. Die Bundesvereinigung sieht hierin einen Versuch der Landesregierungen, im Interesse der Luftfahrtwirtschaft den Anspruch betroffener Bürger auf einen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechenden Schutz zu umgehen. Besondere Brisanz gewinnt dies durch die Veröffentlichung einer ganzen Reihe wissenschaftlicher Studien in letzter Zeit, die einen über das vom Fluglärmschutzgesetz hinausgehenden Schutz, auch durch Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, nahe legen. Anstatt diese aufzugreifen, sollen sie verdrängt und und die Betroffenheit einer großen Anzahl Bürger ignoriert werden. Bewusst in Kauf nehmen die Landesregierungen dabei die Möglichkeit, dass zahlreiche Menschen zusätzlich durch die Belastungen erkranken könnten.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm erwartet, dass die Bundesregierung dieser Forderung nach Abbau von Lärmschutz nicht nachkommt.
Mehr:
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Tagesordnung der 838. Sitzung des Bundesrates am 9.11.2007
(der Antrag "Luftverkehrsgesetz" ist Punkt 31, dort auch Erläuterungen und 2 Drucksachen zum Thema)