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Fluglärm­kommission fordert deutlich verbesserten Schutz vor Fluglärm!
Von: @Fluglärmkommission Frankfurt <2017-02-22>
Die Fluglärm­kommission Frank­furt befasste sich auf ihrer 239. Sitzung mit der anstehenden Evaluation des Fluglärm­schutz­gesetzes. Die Kommission verabschiedete dazu ein Positionspapier.

Pressemitteilung der Fluglärmkommission Frankfurt vom 22. Februar 2017 / 239. Sitzung

Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes: Kommission fordert deutlich verbesserten Schutz vor Fluglärm! Zehn Jahre nach Inkrafttreten des "neuen" Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007, und damit in diesem Jahr, sollen die Auswirkungen und die Anwendbarkeit des Gesetzes im Auftrag der Bundesregierung evaluiert werden. Vorbereitend hierfür prüft ein Forschungskonsortium im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) aktuell die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm. Das UBA informierte nun die Frankfurter Kommission über den Stand der Arbeit an der Evaluation. Erkennbar wurde dabei, dass der Bevölkerung nach den gegenwärtigen gesetzlichen Vorgaben häufig ein hinreichender Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und erheblicher Belästigung abgesprochen wird. Die umfangreiche Befragung aller Akteure ergab zudem überraschend eine sehr ähnliche Einschätzung über die bestehenden Mängel durch die Betroffenen und die (Verkehrs- und Umwelt)Ministerien der einzelnen Länder. Allein die Vertreter der Luftverkehrsindustrie äußerten sich – vorhersehbar – zufrieden mit dem bestehenden Schutzstandard. Das UBA wird bis Ende Mai 2017 eine umfassende Beurteilung erarbeiten und dem Bundesumweltministerium (BMUB) zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage wird das BMUB den Bericht für die Bundesregierung erstellen und mit den anderen Bundesministerien abstimmen. Der finale Bericht der Bundesregierung soll dann voraussichtlich noch vor der Sommerpause dem Bundestag vorgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund verabschiedeten die Mitglieder der Kommission mit großer Mehrheit ein Positionspapier zu den "Aktuellen Anforderungen an einen verbesserten Schutz vor Fluglärm". Die Kommission appelliert darin an die Bundesregierung, das im Jahr 2013 mit Abschluss des Koalitionsvertrages selbst erkannte Schutzdefizit der Fluglärmbetroffenen endlich zu beseitigen und die (vor allem bundes-)gesetzlichen Grundlagen zu verbessern. Hauptaugenmerk sollte dabei auf verbindlichen Vorgaben für aktiven Schallschutz, also für die Reduzierung des Lärms an der Quelle, liegen. "Ein Vorrang des aktiven Schallschutzes vor passiven Maßnahmen, ein allgemeines Lärmminimierungsgebot und Lärmgrenzwerte sind seit langem überfällig. Alle mit der Materie befassten Wissenschaftler zeigen seit Jahren auf, dass eklatante Schutzlücken zu Lasten der Fluglärmbetroffenen bestehen. Das bisherige Konzept, schädlichem Fluglärm vor allem mit passivem Schallschutz entgegenzuwirken, kann die Bevölkerung nicht hinreichend vor den nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken schützen. Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung für einen vorsorgenden Gesundheitsschutz jetzt endlich gerecht werden und darf sich nicht wieder von den Beteuerungen und Versprechungen der Luftverkehrswirtschaft beruhigen lassen", begründete der Vorsitzende der Kommission, der Raunheimer Bürgermeister Thomas Jühe, die wichtigsten Forderungen der Kommission.

"Da es im unmittelbaren Nahbereich von Flughäfen zu wenig wirksame aktive Schallschutzmaßnahmen gibt, hat in diesem Bereich der passive Schallschutz auch zukünftig ergänzend seine Berechtigung", unterstrich der stellvertretende Vorsitzende und Oberbürgermeister aus Rüsselsheim am Main, Patrick Burghardt. "Die Unzulänglichkeiten des erst im Jahr 2007 novellierten Fluglärmschutzgesetzes wurden schnell deutlich und führten u. a. dazu, dass sich die Landesregierung veranlasst sah, durch das zeitliche Vorziehen der Ansprüche auf passiven Schallschutz, die Erweiterung des Anspruchsgebietes und erweiterte finanzielle Leistungen über den Regionalfonds die mangelnden Schutzregelungen des Gesetzes auszugleichen. Diese offensichtlich bestehenden Mängel des Fluglärmschutzgesetzes müssen vom Gesetzgeber umgehende beseitigt werden", so Burghardt weiter.

Weiteres Thema der Sitzung war eine Geschwindigkeitsanpassung auf einer Abflugstrecke von der Startbahn 18 West in Richtung Süden (Aneki). Aufgrund von bisher unterschiedlichen bestehenden Geschwindigkeitsvorgaben auf dieser Route, war es in der Vergangenheit wiederholt zu Annäherungen (Staffelungsunterschreitungen) zwischen einem vorausfliegenden und einem nachkommenden Flugzeug gekommen, die zukünftig unterbunden werden sollen. Die Vertreter der DFS informierten die Mitglieder der Kommission deshalb über die aus Sicherheitsgründen erforderliche Vereinheitlichung der Geschwindigkeit auf dieser Route. "Wir erinnern noch einmal an die bestehende Forderung der Kommission, alle Abflugverfahren am Standort Frankfurt im Hinblick auf Geschwindigkeits- und Höhenvorgaben, Schubsetzung etc. auf den Prüfstand zu stellen und auf bestehendes Lärmreduktionspotential zu untersuchen!", betonte die stellvertretende Vorsitzende Katrin Eder, die auch Umweltdezernentin von Mainz ist.

Ein Vertreter der Fraport AG berichtete über die Entwicklung der Beschwerden im Jahr 2016. Danach gingen zwar insgesamt 5,6 Millionen Beschwerdemeldungen bei Fraport ein, was fast einer Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Allerdings nahmen Beschwerden von sog. "Vielbeschwerdeführern" noch einmal deutlich zu, beispielsweise sind 3 Einzelbeschwerdeführer für 75% aller Beschwerdemeldungen verantwortlich. Beschwerden von "Vielbeschwerdeführern" können oft keinem tatsächlichen Flugereignis zugeordnet werden und können das Erkennen möglicher negativer und vermeidbarer Entwicklungen verzögern oder verhindern. Die Mitglieder der Kommission nahmen deshalb einen Vorschlag der Fraport AG zustimmend zur Kenntnis, nach welchem Beschwerdeführer, die jährlich mehr als 3.000 Beschwerden pro Jahr einreichen, zukünftig als sog. "Vielbeschwerdeführer" aufgeführt werden. Deren Meldungen werden weiterhin von der Fraport AG statistisch gesondert erfasst, allerdings nicht mehr individuell beantwortet. Im Jahr 2016 waren nach diesen Kriterien 4% aller Beschwerdeführer sog. "Vielbeschwerdeführer", die jedoch 97% der Gesamtbeschwerden eingereicht haben.

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