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Online-Petition "Lärmschutz im Luftverkehr"
<2017-01-26>
Im Internet kann jetzt eine Online-Petition gezeichnet werden, mit der der Bundestag aufgefordert wird, das Fluglärmgesetz umgehend zu novellieren und dabei den Schutz der Betroffenen deutlich zu verbessern.

Die BFU Eddersheim hat eine Online-Petition für besseren Schutz gegen den Fluglärm gestartet. In der Petition mit der Nummer 69224 wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, bei der anstehenden Novellierung des Fluglärmgesetzes den bisher unzureichenden Schutz der Betroffenen vor Gesundheitsrisiken und Einschränkungen der Lebensqualität durchgreifend zu verbessern.

Text der Petition:

Lärmschutz im Luftverkehr - Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 03.01.2017

"Der Deutsche Bundestag möge das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm umgehend novellieren, um die Lebenssituation und Lebensqualität der Flughafenanrainer durchgreifend und auf Dauer zu verbessern. Wir verlangen vom Bundestag, dass er tatsächlich und umfassend Schutz vor den Belastungen und Gesundheitsrisiken des Fluglärms sicherstellt und dass er seiner eigentlich selbstverständlichen Pflicht nach Art. 2 Grundgesetz nachkommt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen ..."

Als Begründung für die zahlreichen konkreten Forderungen werden vor allem neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus der NORAH-Studie angeführt, die ergeben hat, dass Fluglärm körperliche und seelische Krankheiten auslöst. Die komplette Begründung und die Forderungen findet man im Originaltext der Petition (bei Begründung auf "weiter lesen" klicken, um alle zu sehen).

Die Petition kann bis zum 20. Februar bei im Internet mitgezeichnet werden.

Sie können hier mithelfen, die Bundespolitik zu motivieren, die anstehende Novellierung des Fluglärmgesetzes zügig und im Sinne der Fluglärm-Betroffenen in Angriff zu nehmen. Im Wahljahr könnte dieses Projekt sonst leicht ins Hintertreffen geraten.

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Fluglärmschutz Deutscher Bundestag

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