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EUGH: Mehr Rechte bei Klagen gegen Großprojekte
Von: @cf <2015-10-16>
Der EUGH stärkt in seinem neuen Urteil die Rechts­position von Umwelt­verbänden und Bürgern bei Klagen gegen Großprojekte, die eine Umwelt­verträg­lichkeits­prüfung erfordern. Das deutsche Recht setzt die EU-Richtlinie zur UVP in einigen Punkten nicht korrekt um

Die zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat mit einem Urteil vom 15.10.2015 entschieden, dass die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im deutschen Recht in verschiedenen Punkten nicht korrekt umgesetzt ist. Durch das Urteil werden die Rechte von Bürgern und Umweltverbänden bei Klagen in Planverfahren für große Infrastrukturprojekte gestärkt. Aufgrund verschiedener Beschwerden hatte die EU-Kommission erneut eine Klage wegen Vertragsverletzung gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Bereits im Jahr 2011 musste das deutsche Verbandsklagerecht nach einem Urteil des EUGH geändert werden. Die Bundesregierung muss nun die vom EUGH geforderten Änderungen umsetzen.

Die wichtigsten Punkte aus dem Urteil des EUGH:

  • Genehmigungen für Infrastrukturprojekte mit Auswirkungen auf die Umwelt (Straßen, Bahntrassen, Flughäfen, Kraftwerke etc.) sind rechtswidrig und müssen vom Gericht aufgehoben werden, wenn die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt oder diese fehlerhaft war. Die Genehmigungsbehörde muss beweisen, dass die Verfahrensfehler bei der UVP für die Entscheidung nicht maßgeblich war, wenn sie dies verhindern will. Damit wird die Beweislast umgekehrt, sie lag bisher beim Kläger.

  • Die sog. "Präklusion" in Planfeststellungsverfahren - ein Kläger gegen den Beschluss kann bei der Klage nur die Einwände vorbringen, die er bereits in seiner Einwendung erwähnt hat - ist rechtswidrig. Der EUGH hat entschieden, dass auch neue Erkenntnisse bei einer Klage berücksichtigt werden müssen. Allenfalls ein "missbräuchlichem oder unredlichen Vorbringen" von Argumenten könne untersagt werden.

  • Umweltverbände können auch dann Klage erheben, wenn sie nicht subjektiv von der beklagten Rechtsverletzung betroffen sind. Ein einzelner Bürger kann dagegen weiterhin nur klagen, wenn er persönlich von den Auswirkungen des Projektes betroffen ist.

Mit dem Urteil wurde die Position der Umweltverbände bei Klagen gegen Infrastrukturprojekte gestärkt. Der BUND sieht durch das Urteil größere Erfolgsaussichten, für die Umwelt kritische Projekte zu stoppen. Auch die Rechtsposition von Bürgern und Kommunen wurde verbessert. Für Einwender dürfte in Zukunft die schwierige Aufgabe entfallen, beim Schreiben der Einwendung alle nur irgendwie denkbaren Fälle von Betroffenheit vorauszusehen und in die Einwendung zu schreiben. Auch dürfte es leichter werden, neue wissenschaftliche Erkenntnisse (z.B. bei der Lärmwirkungsforschung), die im Verlauf der oft jahrelangen Verfahren gewonnen werden, vor Gericht einzusetzen.

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Präklusion EU-Kommission Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) EU - Richtlinien Gerichtsurteile

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