Fluglärm - Entschädigung für eingeschränkte Nutzung von Garten und Balkon
Von: @cf <2015-06-29>
Wer in der Tagschutzzone 1 nach Fluglärmgesetz wohnt, hat Anspruch auf eine Entschädigung für die Einschränkung der Nutzung der Außenwohnbereiche seiner Wohnung oder seines Hauses. Anträge können schon jetzt beim RP gestellt werden.
Für die nächsten Tagen ist richtig gutes Sommerwetter angesagt - die richtige Zeit, um sich im Garten oder auf dem Balkon aufzuhalten. Wenn man aber direkt unter einer Anflug- oder Abflugroute wohnt, macht der Aufenthalt im Freien nur wenig Freude oder ist ganz unmöglich. Zur Kompensation dieser Belastung wurde bereits im Jahr 2013 die sog. "Außenwohnbereichsentschädigung" (in einer der Verordnungen zur Umsetzung des Fluglärmgesetzes) beschlossen. Wer in der Tagschutzzone 1 wohnt, hat demnach Anspruch auf eine einmalige Entschädigung in der Höhe zwischen 2000 und 6000 Euro, je nachdem, wie groß Wohnung oder Haus sind. Bis jetzt hat nur eine ganz kleine Gruppe von Betroffenen, bei denen der Dauerschallpegel höher als 65 dB(A) ist, Anspruch. Alle anderen erhalten die Entschädigung erst ab Oktober 2016. Die Anträge können jedoch schon jetzt beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden und werden auch bearbeitet.
Eine kurze Zusammenfassung der Regelung findet man in einem aktuellen Artikel im Darmstädter Echo (eventuell nur kurze Zeit verfügbar).
Umfassendes Informationsmaterial und die Anträge zum Download gibt es auf der Internetseite des RP Darmstadt. Dort kann man auch anhand einer detallierten Karte prüfen, ob man Anspruch auf die Entschädigung hat. Eine ausführlichere Zusammenfassung der Verordnungen, die die Ansprüche auf passiven Schallschutz nach dem Fluglärmgesetz regeln, gibt es in der Informationsbroschüre des RP. Die Außenwohnbereichsentschädigung findet man dort ab Seite 9.
Die Außenwohnbereichsentschädigung wird, wie die anderen Regelungen zum passiven Schallschutz auch, von Betroffenen und Bürgerinitiativen als unzureichend betrachtet. So sind die angenommenen Verkehrswerte, nach denen die Entschädigung prozentual berechnet wird, zu gering - wo findet man im Rhein-Main-gebiet noch ein Einfamilienhaus für 250 000 Euro? Ein höherer Wert kann allerdings auf Antrag durch den Gutachterausschuss festgestellt werden. Verkehrsminister Al-Wazir will versuchen, die Wertermittlung für Häuser vereinfachen zu lassen.
Regionalfonds tritt zum 1.1.2013 in Kraft
Von: @cf <2013-01-03>
Die "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung" treten am 01.01.2013 in Kraft. Mehr»
Anspruch auf passiven Schallschutz
Von: @ZRM EXTRABLATT <2013-04-25>
Wer besonders stark von Fluglärm belastet ist, kann seit Januar finanzielle Unterstützung aus dem Regionalfonds beantragen. Mehr»
Passiver Schallschutz:
Anträge können beim RP noch gestellt werden
Pressemitteilung vom 23.11.2018
Von: @Regierungsprädidium Darmstadt <2018-11-23>
Beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt rufen immer wieder Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Main-Gebiet an, die von einer Verfristung ihrer Ansprüche auf passiven Schallschutz ausgehen. Mehr»
Kreis GG: Regionalfonds unzureichendes Trostpflaster
Pressemitteilung vom 30.08.2012
Von: @Kreis Gross-Gerau <2012-08-30>
Walter Astheimer , Erster Kreisbeigeordneter im Kreis Groß-Gerau, übt scharfe Kritik am Regionalfonds: "Die finanzielle Ausstattung ist völlig unzureichend!" Mehr»
Kreis GG: "Die Anhörung ist eine Farce"
Pressemitteilung vom 04.12.2012
Von: @Kreis Gross-Gerau <2012-12-04>
Der Kreis Groß-Gerau ist empört, weil er im Erörterungsverfahren zum Landesprogramm "Schallschutz und nachhaltige Kommunalentwicklung nicht explizit angehört wird. Mehr»
VGH Kassel: Erstattung von Aufwendungen für Schallschutz gegen Fluglärm
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2018-01-24>
Der VGH Kassel hat zwei Klagen von Grundstückseigentümern aus Frankfurt auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz gegen Fluglärm abgewiesen. Sowohl die Festlegung der Lärmschutzbereiche als auch die schalltechnische Beurteilung des Hauses sind rechtmässig. Mehr»
Fluglärm
Besserer Lärmschutz für Schulen und Kitas
Von: @Deutsche Bundesregierung <2019-01-16>
Die Bundesregierung hat im ersten Bericht zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes Empfehlungen für besseren Lärmschutz rund um Flughäfen beschlossen. Der Bericht empfiehlt unter anderem, den Lärmschutz für Grundschulen und Kitas in Flughafennähe zu verbessern. Mehr»
Fluglärmschutzgesetz: Es tut sich so gut wie nichts
Von: @ZRM Info <2019-05-30>
Das Ergebnis zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes ist nicht zufriedenstellend. Die noch im Entwurf des Berichts enthaltene Forderung nach einem höheren Stellenwert des aktiven Schallschutzes wurde ersatzlos gestrichen – eine ernüchternde Entscheidung. Mehr»
KAG erfreut über Kasseler Urteil zum Nachtflugverbot
Pressemitteilung vom 19.10.2011
Von: @Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen <2011-10-19>
Weil immer mehr Menschen Fluglärm ausgesetzt sind, wird sich die KAG Flughafen auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, um die Region als attraktiven Lebensraum zu erhalten. Mehr»
KAG richtet Fachveranstaltung im Groß-Gerauer Landratsamt aus:
Siedlungsbeschränkung versus Siedlungsdruck
Von: @Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen <2017-09-15>
Der Konflikt zwischen Siedlungsdruck und Siedlungsbeschränkung im Rhein-Main-Gebiet wurde mit Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und weiteren Institutionen sowie Vertretern aus dem HMWEVL und Politik diskutiert. Mehr»
So gibt es Geld für Schallschutz
Von: @ZRM Info <2020-09-21>
Im Umland des Flughafens sind rund 85 000 Haushalte von Fluglärm betroffen. Sie haben Anspruch auf SchallschutzEinbauten wie etwa dämmende Wände und Fenster oder Lüftungsanlagen. Mehr»
Regierungspräsidium Darmstadt:
Als staatliche Mittelinstanz zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungsbehörden soll das Regierungspräsidium Darmstadt die Interessen der Region und die Landesinteressen in der Region vertreten. Mehr»