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Fluglärm - Entschädigung für eingeschränkte Nutzung von Garten und Balkon
Von: @cf <2015-06-29>
Wer in der Tagschutzzone 1 nach Fluglärm­gesetz wohnt, hat Anspruch auf eine Entschädigung für die Einschränkung der Nutzung der Außen­wohn­bereiche seiner Wohnung oder seines Hauses. Anträge können schon jetzt beim RP gestellt werden.

Für die nächsten Tagen ist richtig gutes Sommerwetter angesagt - die richtige Zeit, um sich im Garten oder auf dem Balkon aufzuhalten. Wenn man aber direkt unter einer Anflug- oder Abflugroute wohnt, macht der Aufenthalt im Freien nur wenig Freude oder ist ganz unmöglich. Zur Kompensation dieser Belastung wurde bereits im Jahr 2013 die sog. "Außenwohnbereichsentschädigung" (in einer der Verordnungen zur Umsetzung des Fluglärmgesetzes) beschlossen. Wer in der Tagschutzzone 1 wohnt, hat demnach Anspruch auf eine einmalige Entschädigung in der Höhe zwischen 2000 und 6000 Euro, je nachdem, wie groß Wohnung oder Haus sind. Bis jetzt hat nur eine ganz kleine Gruppe von Betroffenen, bei denen der Dauerschallpegel höher als 65 dB(A) ist, Anspruch. Alle anderen erhalten die Entschädigung erst ab Oktober 2016. Die Anträge können jedoch schon jetzt beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden und werden auch bearbeitet.

Eine kurze Zusammenfassung der Regelung findet man in einem aktuellen Artikel im Darmstädter Echo (eventuell nur kurze Zeit verfügbar).

Umfassendes Informationsmaterial und die Anträge zum Download gibt es auf der Internetseite des RP Darmstadt. Dort kann man auch anhand einer detallierten Karte prüfen, ob man Anspruch auf die Entschädigung hat. Eine ausführlichere Zusammenfassung der Verordnungen, die die Ansprüche auf passiven Schallschutz nach dem Fluglärmgesetz regeln, gibt es in der Informationsbroschüre des RP. Die Außenwohnbereichsentschädigung findet man dort ab Seite 9.

Die Außenwohnbereichsentschädigung wird, wie die anderen Regelungen zum passiven Schallschutz auch, von Betroffenen und Bürgerinitiativen als unzureichend betrachtet. So sind die angenommenen Verkehrswerte, nach denen die Entschädigung prozentual berechnet wird, zu gering - wo findet man im Rhein-Main-gebiet noch ein Einfamilienhaus für 250 000 Euro? Ein höherer Wert kann allerdings auf Antrag durch den Gutachterausschuss festgestellt werden. Verkehrsminister Al-Wazir will versuchen, die Wertermittlung für Häuser vereinfachen zu lassen.

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