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Regionalfonds tritt zum 1.1.2013 in Kraft
Von: @cf <2013-01-03>
Die "Richt­linien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schall­schutzes und der nach­haltigen Kommunal­entwicklung" treten am 01.01.2013 in Kraft.

Die Förderrichtlinien zum im Sommer beschlossenen Regionalfonds treten am 1.1.2013 in Kraft. Damit erhalten etwa 17000 Haushalte Ansprüche auf Zuschüsse für passive Schallschutzmaßnahmen bis zu einem Höchstbetrag vom 4350 Euro, und zwar sofort, nicht erst im Jahr 2016 wie im Fluglärmgesetz vorgesehen. Auch für Kommunen sind Zuschüsse für passiven Schallschutz bei öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten vorgesehen. Die Verteilung der Mittel folgt dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe des Forums Flughafen und Region (mehr dazu hier).

Nähere Informationen zum Regionalfonds sind seit 2. Januar bei der Hessischen Landesregierung verfügbar. In der Pressemitteilung findet man eine detaillierte Liste aller antragsberechtigten öffentlichen Einrichtungen. In der bearbeiteten Version von fluglaerm-eppstein.de ist auch ergänzendes Material (wie Karten) direkt zum Download verfügbar.

Die Presse hat schon am 28.12.2012 über das Inkrafttreten des Regionalfonds berichtet, Artikel gibt es z.B. in der Offenbach-Post oder in der Allgemeinen Zeitung.

Verkehrsminister Rentsch sieht in der Förderrichtlinie einen "weiteren Schritt zu einem besseren Schutz vor Fluglärm", siehe neben der Pressemitteilung der Landesregierung, die am 28.12. noch nicht vorlag, z.B. die Pressemitteilung der CDU. Die Opposition lässt dagegen kein gutes Haar an den Maßnahmen. Die Grünen meinen weiterhin, der Regionalfonds sei zu mager ausgestattet und komme zu spät, und regen sich darüber auf, dass Minister Rentsch dies auch noch als großen Verdienst darstellt (siehe Pressemitteilung). Die Linke schimpfte in ihrer Pressemitteilung, dass der Höchstbetrag gerade einmal für zwei Schallschutzfenster reiche.


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Passiver Schallschutz Fluglärmschutz Regionalfonds Hessische Landesregierung

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