Diese Seite wird momentan im vereinfachten Darstellungs- und Betriebsmodus präsentiert. Details >>
Ohne Akteneinsicht keine Fortsetzung des Erörterungstermins zum Flughafenausbau
Pressemitteilung vom 11. 01. 2006
Von: @Baumann Rechtsanwälte <2006-01-11>
Rechtsanwälte beantragen Abbruch des Erörterungstermins

Mit Schreiben vom heutigen Tage hat die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte in Würzburg, die die Bürgerinitiative Sachsenhausen und deren Mitglieder, die Kommunalunternehmen der Stadt Offenbach sowie die Baugesellschaften in Offenbach und die Kommunen Weiterstadt, Erzhausen, Griesheim und Groß- Zimmern im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main vertritt, einen Antrag auf Abbruch des Erörterungstermins beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.

Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte hatte zuvor beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel für vier Mitglieder der Bürgerinitiative Sachsenhausen Akteneinsicht in die Umweltinformationen der behördlichen Verfahrensakten erstritten (Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Januar 2006, Az.: 12 K 2828/05).

Rechtsanwältin Daniela Schuster von der Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte: "Das Regierungspräsidium Darmstadt hat davon gesprochen, dass die Verfahrensakten derzeit etwa 1.300 Ordner umfassen würden. Bei einem so umweltrelevanten Vorhaben wie dem geplanten Flughafenausbau gehen wir davon aus, dass eine Vielzahl der Unterlagen umweltrelevant sind und deshalb auch zur Akteneinsicht bereitgestellt werden müssen. Wir vermuten, dass es sich hierbei um etwa 500 Aktenordner handelt."

Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt zunächst aufgefordert, sämtliche Verfahrensakten aufzulisten und darzustellen, welche Umweltinformationen die Akten jeweils enthalten. Die Rechtsanwälte müssen sich ein eigenes Bild vom Umfang der Umweltakten machen können; keinesfalls sei es zulässig, dass die Behörden die zur Akteneinsicht freigegebenen Unterlagen nach eigenem Belieben zusammenstellen, ohne dass hieraus der ursprüngliche behördliche Aktenbestand erkennbar wird.

Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte weist darauf hin, dass im Übrigen die Verwaltungsbehörden auch aufgrund des allgemeinen Akteneinsichtsrechts des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes veranlasst sind, sämtliche Akten zur Verfügung zu stellen, die nicht unter den Datenschutz fallen. Rechtsanwältin Schuster: "Würde sich die hessischen Behörden an die gesetzlichen Vorschriften halten, müssten auch große Teile der übrigen Akten zur Akteneinsicht freigegeben werden!"

Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte hatte sich über ein Jahr bemüht, Akteneinsicht sowohl beim Regierungspräsidium Darmstadt als auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zu erhalten. Der Antrag wurde zunächst über 10 Monate nicht beschieden, obwohl das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass eine Entscheidung innerhalb von 2 Monaten ergehen soll. Erst kurz nach Beginn des Erörterungstermins wurde der Antrag abgelehnt. Zu Unrecht, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 4. Januar 2006 festgestellt hat.

Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte fordert nun den Abbruch des Erörterungstermins. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe ausdrücklich anerkannt, dass Umweltdaten zu den Informationen gehören, auf die Betroffene zur Begründung und Erörterung ihrer Einwendungen zurückgreifen können. Die Redebeiträge im Erörterungstermin seit September 2005 müssen nach erfolgter Akteneinsicht womöglich auf eine völlig neue Grundlage gestellt werden. Daher sei der Erörterungstermin abzubrechen.

Rechtsanwalt Andreas Große kritisiert die sich abzeichnende Praxis des Regierungspräsidiums Darmstadt, den Erörterungstermin nahtlos fortzusetzen: "Eine Vorgehensweise, wie sie das Regierungspräsidium vorschlägt und wonach die Akten während des laufenden Erörterungstermin eingesehen werden sollen, ist aus unserer Sicht absolut inakzeptabel: Die Akteneinsicht wurde mehr als ein halbes Jahr vor Beginn des Erörterungstermins beantragt. Allein und ausschließlich die rechtswidrige Verweigerung führt nun dazu, dass die Unterlagen erst jetzt eingesehen werden können. Da Einwender nicht gleichzeitig die Unterlagen einsehen und am Erörterungstermin teilnehmen können, muss also der Erörterungstermin für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten unterbrochen werden. In diesem Zeitraum besteht Gelegenheit, die Unterlagen, die in voraussichtlich 500 Aktenordnern enthalten sind, zu sichten, auszuwerten und ggf. durch Sachverständige überprüfen zu lassen. Die Fortführung des Erörterungstermins ist daher rechtswidrig."

Gleichzeitig wird die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte Aufsichtsbeschwerde gegen die Verhandlungsleitung des Erörterungstermins einreichen.
Themen hierzuAssciated topics:

Regierungspräsidium Darmstadt PFV Landebahn Nordwest Erörterungstermin Offenbach am Main

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
Regierungspräsidium Darmstadt:
Als staatliche Mittelinstanz zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungsbehörden soll das Regierungspräsidium Darmstadt die Interessen der Region und die Landesinteressen in der Region vertreten.   Mehr»
Unterrichtungsschreiben des RP als Ergebnis des Scoping-Termins zum geplanten Flughafenausbau
Welche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Projekts muss Fraport im Planfeststellungsverfahren vorlegen?
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2003-08-16>
   Mehr»
Kreis Gross-Gerau klagt gegen Entscheidung des RP zur Abweichung vom Regionalplan
Kreistag gibt grünes Licht für Klage und setzt sich für Erhaltung der Ticona ein
Von: @cf <2004-03-16>
   Mehr»
A380-Werft: Regierungspräsidium ordnet Sofortvollzug an
Entscheidung der Regionalversammlung gegen Sofortvollzug übergangen!
Von: @cf <2004-11-22>
Das RP Darmstadt hat am 17.11. für die Abweichung vom Regionalplan, die für den Bau der A380-Werft im Bannwald erforderlich ist, den Sofortvollzug angeordnet und damit den anders lautenden Beschluss der Regionalversammlung übergangen.   Mehr»
Auslegung der Planfeststellungs-Unterlagen ab dem 17. Januar geplant
Pressemitteilung RP Darmstadt vom 06.12.2004
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2004-12-06>
Die Öffenlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau beginnt: Ab dem 17. Januar 2005 sollen die Unterlagen in den Kommunen ausgelegt werden. Bis zum 2. März können Einwendungen erhoben werden.   Mehr»
RP: Antragsunterlagen zum geplanten Flughafenausbau ausgeliefert
Pressemitteilung vom 20.12.2004
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2004-12-20>
   Mehr»
"Ortsübliche Bekanntmachung" zur Auslegung der PFV-Unterlagen
Muster
Von: @(Regierungspräsidium Darmstadt) <2005-01-07>
   Mehr»
Erörterung zum Flughafenausbau beginnt Mitte September - drei regionale Gruppen
Pressemitteilung vom 19.07.2005
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2005-07-19>
   Mehr»
Pressemitteilungen des RP zum Erörterungstermin
Zusammenstellung
Von: @(Regierungsprädidium Darmstadt) <2006-03-04>
   Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren.   Mehr»
Bürgerinitiativen kritisieren die Einschränkung des Akteneinsichtrechtes
Pressemitteilung vom 07.01.2006
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2006-01-07>
   Mehr»
RP entscheidet: Erörterung geht ohne Unterbrechung weiter
Alle Anträge auf Abbruch oder Aussetzung der Erörterung wegen Akteneinsicht abgelehnt
Von: @cf <2006-01-20>
   Mehr»
RPDA: Flughafen-Erörterungstermin wird fortgesetzt
Regierungspräsident sieht keinen Grund für Unterbrechung
Pressemitteilung vom 19.01.2006
Von: @(Regierungspräsidium Darmstadt) <2006-01-19>
   Mehr»
Erörterungstermin - Bericht vom 12.01.2006
Weitere Abbruchanträge - und die ersten Akten sind da
Von: @cf <2006-01-12>
   Mehr»
Erörterungstermin - Bericht vom 09.01.2006
Akteneinsicht - Streit um die konkrete Regelung
Von: @cf <2006-01-07>
   Mehr»
RPDA: Erörterungstermin wird fortgeführt
Weitere Erörterung zu neuen Gutachten nicht ausgeschlossen
Von: @cf <2006-02-22>
   Mehr»
Erörterungstermin - Bericht vom 23.02.2006
Was kostet der Ausbau?
Von: @cf <2006-02-21>
   Mehr»
RP Dieke zieht positive Bilanz des Erörterungstermins
Pressemitteilung vom 04.04.2006
Von: @Regierungsprädidium Darmstadt <2006-04-04>
   Mehr»
RP: Ticona muss Risiken bei Flugzeugabsturz minimieren
Pressemitteilung vom 07.04.2006
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2006-04-07>
Die Firma Ticona in Kelsterbach/Krs. Groß-Gerau muss nach einer Anordnung des Darmstädter Regierungspräsidenten risikoreduzierende Maßnahmen für den Fall eines Flugzeugabsturzes auf das Werksgelände prüfen.    Mehr»
Fraport muss Unterlagen zum Ausbau nachbessern (aktualisiert)
Regierungspräsident gibt vorläufige Bewertung zum Erörterungstermin ab
Von: @cf <2006-04-04>
Fraport muss voraussichtlich bei den zum Flughafenausbau vorgelegten Unterlagen kräftig nachbessern. Das RP erklärte in einer vorläufigen Bewertung des kürzlich beendeten Erörterungstermins, man sehe noch Aufklärungsbedarf vor allem bei der Luftverkehrsprognose, bei Fragen der Sicherheit (Ticona, Tanklager Raunheim) und beim Naturschutz.   Mehr»
RP verlangt von Ticona Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz
Geht es jetzt dem "Ausbauhindernis Ticona" endgültig an den Kragen?
Von: @cf <2006-04-09>
Das RP Darmstadt erhöht den Druck auf Ticona. Die Behörde fordert von dem Unternehmen eine Untersuchung, ob und wie die Folgen bei einem Flugzeugabsturz auf das Werk minimiert werden können. Ticona befürchtet, dass dies der erste Schritt zur Stilllegung des Werks ist    Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.