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IGF: Klarstellung in Sachen Nachtflugverbot führt zur Rechtsunsicherheit
Pressemitteilung vom 29.05.2012
Von: @Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) <2012-05-29>
Die IGF sieht für die Plan­klar­stellung von Minister Posch keine tragfähige Rechtsgrundlage. Die Nachtflug­regelung werde so die hessische Landes­regierung auch in Zukunft beschäftigen.

Minister Posch hat kurz vor seinem Ruhestand eine denkwürdige Abschiedsvorstellung gegeben. Monatelang hat er für eine rechtssichere Regelung zum Nachtflugverbot gestritten und ist dafür bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen.

Jetzt hat er ohne die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, in einer Planklarstellungsverfügung, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, ein Nachtflugverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr festgeschrieben. Zwischen 22.00 und 23.00 und zwischen 5.00 und 86.00 Uhr jedoch 133 Flüge für zulässig erklärt. Ohne mit der Wimper zu zucken, setzt er sich über die Anweisung des Bundesverwaltungsgerichts, die Nacht nicht zum Tag zu machen, hinweg. Der Fluglärm solle bis 23.00 Uhr abschwellen und nach 5.00 Uhr allmählich anschwellen, so das BVG. Verkehrsminister Posch dagegen ignoriert diesen Hinweis und verweigert allen Betroffenen, die Möglichkeit in einem Planergänzungsverfahren, ihre Bedenken und Kritikpunkte vorzutragen. Damit, so der IGF-Vorsitzende Dirk Treber, wird keine Rechtssicherheit hergestellt, sondern damit werden neue Klagen der Luftverkehrswirtschaft, aber auch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen bewusst in Kauf genommen. Selbst Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) distanziert sich in einem Schreiben an Minister Posch von dieser Vorgehensweise.

Das Thema Nachflugregelungen am Frankfurter Flughafen wird die hessische Landespolitik auch in Zukunft beschäftigen. Mit der heutigen Planklarstellung wird das Ziel, dieses Thema schnell vom Tisch zu bekommen und aus dem Landtagswahlkampf im nächsten Jahr herauszuhalten nicht erreicht.

Für die IGF bekräftigt Dirk Treber: "Die Menschen in der Rhein-Main-Region brauchen ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Für die Fluglärmbelastungen in der übrigen Zeit ist ein Grenzwert von 40 dB(A) festzulegen, wie dies die Weltgesundheitsorganisation seit über 5 Jahren fordert. Die Zahl der Flugbewegungen ist zu begrenzen und Flüge bis zu 600 km sind auf die Schiene zu verlagern. Notwendig ist darüber hinaus eine Gesamtbelastungsstudie, eine Reduzierung der Luftbelastung durch Flugzeugabgase und eine Ende der Subventionen für den Flugverkehr. Nur so kann die Umwelt- und Lebensqualität in der Flughafenregion wieder hergestellt werden."

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Nachtflugverbot Bundesverwaltungsgericht Hessische Landesregierung Posch IGF

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