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Gesundheits­schutz muss Haupt­bestandteil im Luftverkehrs­konzept werden
Von: @AK Ärzte gegen Fluglärm <2014-01-20>
Der bundesweit tätige Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm" fordert, Fragen des Gesundheits­schutzes der Bürger in die Diskussion eines nationalen Luftverkehrs­konzeptes einzubringen.

Pressemitteilung "Arbeitskreis Ärzte gegen Fluglärm" 1/14 vom 20. Januar 2014

20. Januar 2014

Der bundesweit tätige Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ fordert, Fragen des Gesundheitsschutzes der Bürger in die Diskussion eines nationalen Luftverkehrskonzeptes einzubringen.

Die vom, aktuell in der Presse diskutierten, „Posch-Kommissionspapier“ angestoßenen Fragen zur Planung und Gestaltung des Luftverkehrs begrüßt der Arbeitskreis. Er stellt auch fest, dass das vorgelegte Papier richtige Ansatzpunkte enthält. Die Fragen, die geklärt werden müssen, um den Luftverkehr richtig zu bewerten, können nur durch ein bundesweites Luftverkehrskonzept geklärt werden.

Die durch den Luftverkehr ausgelösten Probleme, die vor allem Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger und deren Lebensplanungen auch wegen Immobilienwertverlusten haben, müssen integral mit wirtschaftlichen Fragen der Luftverkehrsplanung geklärt werden.

Die geforderte Diskussion der wirtschaftlichen Bedeutung der Luftverkehrswirtschaft muss Krankheitskosten und entstehende Wertminderungen an Wohnobjekten und letztlich den Verlust an Lebensqualität der Bürger berücksichtigen. Nur dann kann überhaupt Ansatzweise über finanzielle Effekte des Flugverkehrs diskutiert werden. Eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit ohne Berücksichtigung aller Kosten und Effekte wäre schlicht falsch.

Der 115. Deutsche Ärztetag hat bereits 2012 festgestellt, dass

  • die Bevölkerung in allen Lebensbereichen vom Kindergarten über die Schule, die Wohnhäuser bis zu den Universitäten und Krankenhäusern, vermeidbaren Risiken durch Fluglärm und -emissionen ausgesetzt wird,
  • durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden,
  • und durch die falsche Definition von Lärmgrenzwerten im Fluglärmschutzgesetz die kausalen Auslöser negiert, und damit letztlich die Verantwortlichkeiten für die Schädigungen verdeckt werden.

Der Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm" fordert vom Bund und den Ländern und der Luftverkehrswirtschaft:

  • eine offene Diskussion aller relevanten Fragen und Aspekte,
  • ein klares Bekenntnis aller Beteiligten, eine sachgerechte Diskussion unter Einbezug der externen Kosten des Luftverkehrs vorzunehmen,
  • die überwältigende Menge der Erkenntnisse aus medizinischen Studien, die das Schadenspotenzial des Flugverkehrs beweisen, endlich anzuerkennen,
  • und somit auf dem Boden einer zutreffenden Betrachtung aller Faktoren den Bedarf, die Risiken, die Möglichkeiten und die Auswirkungen des Flugverkehrs zu diskutieren.

Der Arbeitskreis Ärzte sieht den dringenden Bedarf, zunächst die medizinisch-fachliche Diskussion zusammen mit Bund und Ländern zu führen. Die Diskussion muss die Schäden des Flugverkehrs mit in den Blick nehmen, und nicht nur die Chancen. Die zu führende Diskussion muss zu Anpassungen der Schutzziele einschlägiger Gesetze des Flugverkehrs, vor allem des Fluglärmschutzgesetzes, führen.

Nur mit einer Beachtung der Gesundheitsfragen und einer Lärmschutzplanung können wirtschaftliche Überlegungen zutreffend stattfinden. Dann - und erst dann - kann im Rahmen zutreffender Grenzwerte für Lärm und Emissionen, und unter Berücksichtigung aller Kosten, das Potenzial der Flugwirtschaft wirklich bestimmt werden.

Der Arbeitskreis "Ärzte gegen Fluglärm" steht für eine fachlich basierte und qualifizierte Diskussion jederzeit zur Verfügung.

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Gesund­heits­gefah­ren durch (Flug-)Lärm Arzt, Ärzte Lärmwirkungs-Forschung Fluglärmschutz

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