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Hintergrund: Abweichungsverfahren
Von: @EXTRABLATT <2003-10-29>

Für den Bau der geplanten A380-Werft benötigt die Fraport AG eine Art Ausnahmegenehmigung - denn im Regionalplan ist das Projekt nicht enthalten. In derartigen Plänen wird in Hessen festgelegt, wie sich die Entwicklung im kommenden Jahrzehnt gestalten soll: Welche Gebiete kommen für Siedlungs- und Gewerbegebiete in Frage, wo sollen Bahnlinien und Fernstraßen verlaufen, und welche Flächen werden zum Schutz der Natur vor weiteren Eingriffen verschont?

All diese Fragen werden bei der Aufstellung des Regionalplanes von Städten und Gemeinden, Kreisen und Fachplanungsträgern wie Energieversorgern, Land- und Forstwirten, Naturschutzbehörden und Verkehrsträgern gemeinschaftlich geklärt, wobei mitunter hart gerungen wird. Am Ende steht dann ein verbindlicher Plan. Beabsichtigt eine Gemeinde oder ein privater Investor ein größeres Projekt, das nicht in diesem Plan enthalten ist, wird ein Abweichungsverfahren erforderlich, bei dem die Auswirkungen des Vorhabens auf die regionale Entwicklung geprüft werden. Entscheidende Bedeutung besitzt dabei, ob das Projekt das mit den Festlegungen im Regionalplan geschaffene Gleichgewicht stört.

Das (vor-)letzte Wort hat schließlich die Regionalversammlung, in der Vertreter von Städten, Kreisen und Gemeinden sitzen. Eine erste Stellungnahme zur A380-Werft fiel ablehnend aus, doch auch ein "Nein" bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für das Projekt. Das Land Hessen hält sich nämlich die Möglichkeit offen, Entscheidungen der Regionalversammlung zu ändern.

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