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Beschwerden gegen landesplanerische Beurteilung bei EU-Kommission
Von: @cf <2003-08-01>

Die Städte Flörsheim, Hochheim, Hattersheim, Mainz und Budenheim haben im Dezember 2002 bei der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerde gegen die "Landesplanerische Beurteilung des RP Darmstadt zum Raumordnungsverfahren zum Flughafenausbau" vom 10.6.2002 eingereicht.

Nach Ansicht der Kläger sind alle drei Ausbauvarianten weder raumverträglich noch mit den Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts vereinbar.

Mehr:

Die südhessischen Kommunen Griesheim, Weiterstadt und Erzhausen, Bürgerinitiativen (BI Sachsenhausen, IGEK) und Privatpersonen haben unter Mitwirkung des Anwaltsbüros Baumann, Eiding, Krüger ebenfalls eine Beschwerde bei der EU eingereicht. Ihrer Ansicht nach verstößt die landesplanerische Beurteilung im Raumordnungsverfahren gegen europäische Umweltvorschriften.

Mehr:

Die Beschwerde bei der EU ist eine Art "Klage" gegen die Landesplanerische Beurteilung, die vor den nationalen Gerichten nicht beklagt werden kann. Die Beschwerdeführer hoffen darauf, dass die EU-Kommission wegen der Verstöße ein Ermittlungsverfahren einleitet, das in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mündet. Unmittelbar verzögern wird die Beschwerde den Beginn des Planfeststellungsverfahrens nicht. Falls die EU-Kommission jedoch Klage erhebt, dürfte das Auswirkungen auf den Ausgang des Planfeststellungsverfahrens haben.


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Europäische Union Klage (vor Gericht) Juristische Auseinandersetzung Juristisches zum FRA-Ausbau EU-Kommission

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