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Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil - Nachtflugverbot bleibt
Von: @cf <2012-04-04>
Die Richter in Leipzig haben heute das Urteil über die Musterklagen gegen den Flughafenausbau in Frankfurt verkündet. Der Ausbau ist genehmigt, aber ohne Nachtflüge von 23-5 Uhr. Infos, Reaktionen, Kommentare zum Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Urteil über die Musterklagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens verkündet. Wie nach der mündlichen Verhandlung allgemein erwartet worden war, erklärte das Gericht den Flughafenausbau insgesamt für zulässig, untersagte aber die von von der Planfeststellungsbehörde genehmigten 17 Nachtflüge.

Damit bleibt das vorläufige Nachtflugverbot von 23-5 Uhr bestehen. Das Land Hessen muss nun einem Planergänzungsverfahren die Frage der Nachtflüge neu regeln, wobei das Gericht den Spielraum für mehr als Null Nachtflüge als äußerst gering bezeichnete. Höchstens einzelne Flüge mit wichtiger Expressfracht könnten eine Ausnahme rechtfertigen. In den Nachtrandstunden (22-23 Uhr und 5 bis 6 Uhr) hat das Gericht die maximale Zahl der Flüge von 150 auf 133 herabgesetzt (im Mittel übers Jahr gerechnet). Die 17 gestrichenen Flüge dürfen also nicht in diese Zeit verschoben werden. Außerdem soll die Zahl der Flüge und damit der Fluglärm zwischen 22 und 23 Uhr langsam "heruntergefahren" und zwischen 5 und 6 Uhr allmählich wieder gesteigert werden.

Die Kelsterbacher Musterkläger konnten einen wichtigen Erfolg verbuchen: nicht nur Wohnungen, sondern auch Arbeitsplätze müssen zukünftig auf Kosten des Flughafenbetreibers gegen Fluglärm geschützt werden. In den anderen wichtigen Punkten (z.B. Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit durch Siedlungsbeschränkungen, Wertverlust von Immobilien) wurden dagegen abgewiesen.

Mit seinem Urteil in letzter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2009 im wesentlichen bestätigt. Der VGH Kassel hatte den Flughafenausbau genehmigt, aber die Nachtflugregelung beanstandet und für die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr "nahe Null" Flüge gefordert. Nachdem das Land Hessen die von ihm genehmigten 17 Nachtflüge aber nicht einmal temporär bis zur höchstrichterlichen Entscheidung aussetzen wollte, hatte der VGH Kassel wenige Wochen vor der Eröffnung der neuen Landebahn überraschend ein vorläufiges Nachtflugverbot angeordnet. Dieses haben die der obersten Richter nun betätigt.

Das Urteil

Berichte in den Medien

Die Berichterstattung von hr online gibt einen guten Überblick, es gibt einige Sondersendungen zum Thema mit Interviews mit Politikern, Klägern und Betroffenen. Eine gute Zusammenfassung findet man auch im Echo online. Auch in überregionalen Zeitungen gibt es zahlreiche berichte, die man mit Google News findet.

Das sagt die Landespolitik

Minister Posch sieht sich als Gewinner, äußerte sich aber vorsichtig. Als großen Erfolg sieht er, dass das Gericht den Flughafenausbau wurde abschließend für rechtmäßig erklärt habe. Die rechtliche Klarstellung beim Nachtflugverbot sei ein Erfolg der Revision der Landesregierung. Er gehe davon aus, dass man jetzt die Möglichkeit habe, das Nachtflugverbot in der Mediationsnacht zu verwirklichen und damit "die Mediation in vollem Umfang umzusetzen". Ministerpräsident Bouffier sagte dagegen klar, dass es keine geplanten Nachtflüge geben werde. Es sei hilfreich, dass das Gericht auch für den Flugbetrieb in den Nachtrandstunden Vorgaben gemacht habe. Man werde die Bemühungen zur Reduzierung der Fluglärmbelastung, besonders auch am Tag, "mit aller Kraft vorantreiben".

Der Fraktionsvorsitzende der CDU Wagner freute sich über die "klare Entscheidung für den Flughafenausbau", man erhalte nun die gewünschte Rechtssicherheit für den Flughafen und das Nachtflugverbot. Man werde nun das Mediationsergebnis mit "Null Nachtflügen" umsetzen. Wagner lobte das vor einigen Wochen von der Landesregierung verkündete Maßnahmenpaket zum Schallschutz. Die FDP meinte, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei "ein Sieg der Infrastrukturpolitik dieser Landesregierung" und eine Niederlage für Grüne und Linke. Die SPD wertete das Urteil dagegen als Niederlage der Landesregierung. Mit ihrer Revision habe die Landesregierung das Verfahren um Jahre verzögert. Die Grünen begrüßten die Entscheidung zu den Nachtflügen, sahen aber trotzdem keine Grund zur Freude, weil das Gericht den Bau der Nordwestbahn bestätigt habe und die Lärmbelastung am Tag bestehen bleibe. Es müsse ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr und weitere Maßnahmen zum Lärmschutz geben. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken Schaus freute sich, dass die Landesregierung mit ihrem Vorhaben "die Nacht zum Tage zu machen" gescheitert sei. Man brauche aber ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr und eine Lärmentlastung auch am Tage durch eine Deckelung der Zahl der Flugbewegungen.

Die Pressemitteilungen der Parteien vom 04.04.2012:

Erste Reaktionen von Klägern und Betroffenen

Kommunen und Kreise

Die betroffenen Kommunen zeigten sich durchgängig erfreut über das Urteil zum Nachtflugverbot und sehen darin zumindest einen Etappensieg. Man hofft nun auf Verbesserungen der Lärmsituation auch in den Nachtrandstunden. Die Freude bleibt verhalten, weil der Ausbau genehmigt wurde und deshalb am Tag mit einer weiteren Zunahme des Fluglärms zu rechnen ist. Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" will sich nun für die Schaffung von Lärmobergrenzen einsetzen. Die Stadt Mainz sieht in dem Urteil einen großen Erfolg, weil das Gericht dem gesundheitsschutz oberste Priorität eingeräumt habe. Weitere Schritte zur Reduzierung des Fluglärms müssten folgen. Man wertet jetzt auf die Verhandlung der Mainzer Klage. Der Kreis Groß-Gerau ist zufrieden, dass Kreis und Region Region "ein kleines Stück an Lebensqualität gegenüber den Geschäfts- und Gewinninteressen der Fraport AG verteidigt haben".

Der Raunheimer Bürgermeister Jühe freute sich (im hr-Fernsehen) über das Urteil. In Raunheim werde es durch das Nachtflugverbot deutlich ruhiger. Durch die Entscheidung des Gerichts werde jetzt das Ergebnis der "Mediation" umgesetzt, was die Landesregierung auch hätte einfacher haben könne. Über die Gestaltung des Flugbetriebs in den Nachtrandstunden müsste man mit der Luftverkehrswirtschaft jetzt verhandeln und einen Vorschlag für die Planergänzung ausarbeiten, zum Beispiel in einer neuen Mediation oder in den entsprechenden Arbeitsgruppen des Forums Flughafen und Region. Der Wiesbadener OB Müller forderte weitere Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz, wie verstärkte Nutzung des kontinuierlichen Sinkfluges und lärmärmere Flugverfahren. Der Rüsselsheimer OB Burghardt begrüßte das Urteil, auch wenn es die Landebahn genehmigt. Die Zahl der Flüge in den Nachtrandstunden von 133 sei aber nicht akzeptabel. Der Erste Stadtrat von Mörfelden-Walldorf Urhahn sieht mit dem Nachtflugverbot das "Minimalziel der Stadt" erreicht. Er forderte eine Überarbeitung des Fluglärmgesetzes, damit Anwohner sich gegen nicht mehr akzeptablen Fluglärm besser juristisch wehren könnten.

Der Landrat des Kreises Offenbach Quilling zeigte sich erleichtert über das Urteil zum Nachtflugverbot. Der Heusenstammer Bürgermeister Jakoby warnte, man müsse bezüglich des Verschiebens von Fluglärm tagsüber wachsam bleiben. Zu dieser Befürchtung hat er durchaus Grund. Der Anwalt der Stadt Offenbach Geulen sieht gute Chancen, für Offenbach ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu realisieren, indem man die in den Randstunden verbleibenden Flüge mittels des segmentierten Anflugs um Offenbach herum leitet - also über Heusenstamm und Obertshausen (Wortlaut der Stellungnahme von Geulen HIER). Nicht zufrieden ist Offenbach damit, dass das Gericht es nicht rechtswidrig fand, dass 80% des Offenbacher Stadtgebietes wegen des Fluglärms unter Siedlungsbeschränkungen fallen.

In Frankfurt wertet der neue Oberbürgermeister Feldmann das Urteil als Erfolg. Das Nachtflugverbot müsse weiter in die Tagesrandstunden ausgeweitet werden. Feldmann forderte die Bürgerinitiativen auf, mit ihm gemeinsam für dieses Ziel zu kämpfen. Die noch amtierende OB Roth sagte, das Urteil sei für die Entwicklung der Region von ganz herausragender Bedeutung, weil es Rechtssicherheit schaffe und auch der wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Rechnung trage. Sie hoffe, dass das Urteil auch zur Befriedung der Region beitragen würde. Roth sieht sich in ihrer langjährigen Haltung bestätigt: für den Ausbau, für ein Nachtflugverbot. Die Flughafenausbaugegner (FAG) in Frankfurt sehen dagegen keinen Grund zum Feiern. Im Grunde sei ja nur das Ergebnis der Mediation wiederhergestellt worden.

Initiativen und Verbände

Das Bündnis der Bürgerinitiativen freut sich darüber, dass das Nachtflugverbot erhalten bleibt. Das Urteil sei aber "nicht der Endpunkt, sondern nur der Anfang des Weges in die richtige Richtung" meinte die Sprecherin Ingrid Kopp.Der Widerstand werde deshalb weiter gehen. Der BUND Hessen begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil den Schutz den Nachtruhe deutlich gestärkt und den Wortbruch der Landesregierung abgewehrt hat. Der Vorsitzende der IG Fluglärm Treber begrüßte das Urteil, auch im Namen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Das Nachtflugverbot sei aber nur ein erster Schritt. Zur Umsetzung des umfangreichen weiteren Forderungskatalogs der IGF zum besseren Schutz vor Fluglärm müsse der Widerstand weitergehen. Der Klageverein IAGL freut sich zwar über das Nachtflugverbot, erwägt aber gegen die Genehmigung des Ausbaus eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die (ehemaligen) Waldbesetzer sind enttäuscht, dass der Ausbau genehmigt wurde. Eine Abwägung der Gesamtbelastung der Region gegen die Profitinteressen von Fraport & Co habe das Gericht nicht vorgenommen: die Lebensqualität müsse politisch erstritten werden.

Die Pressemitteilungen der Initiativen vom 04.04.2012:

Private Kläger

Die Privatkläger aus Sachenhausen (das Ehepaar Herrlein, auch im hr-Video zu sehen) freuen sich zwar über die 6 Stunden Ruhe in der Nacht, sind aber ansonsten nicht zufrieden - der unerträgliche Fluglärm am Tag bleibt. Ihr Rechtsanwalt Baumann sagte, sie seien entschlossen, nun das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Es müsse aber die Urteilsbegründung abgewartet werden und die Finanzierung geklärt werden. Für eine Verfassungsbeschwerde sehen die Anwälte verschiedene Anhaltspunkte, vor allem den Schutz des Grundrechts auf Gesundheit. So sei die Schadstoffbelastung nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Gewonnen hat, jedenfalls ein bisschen, der Kelsterbacher Getränkeunternehmer Rapp, dessen Betrieb im Taubengrund extrem niedrig (50m) überflogen wird. Das Gericht urteilte, dass Arbeitsplätze im gleichen Maße vom Fluglärmbetreiber Lärmschutz erhalten müssen wie Wohnungen, und ging damit über den Planfeststelllungsbeschluss hinaus, der diese Kosten den Arbeitgebern aufgebürdet hatte. Der Rechtsanwalt der Kelsterbacher Kläger Möller-Meinecke, ist mit diesem Teil des Urteils zufrieden, sieht aber beim Schutz der Gesundheit auch nur den Weg zum Verfassungsgericht.

Die Luftverkehrswirtschaft

Bei Fraport zeigte man sich mit dem Urteil zufrieden, denn es gibt Rechtssicherheit für den Ausbau. Die Einschränkungen in der Mediationsnacht müssten akzeptiert werden, sagte Fraport-Chef Schulte, auch wenn sie für die Fracht ärgerlich seien. Weitere Einschränkungen in den Randstunden seien aber schädlich. Für Fraport selbst dürften 17 Nachtflüge mehr oder weniger nicht von Belang sein, und auch die zugelassenen 133 Flüge in den Randstunden sind jetzt noch nicht ausgeschöpft. Die Flugpläne müssen also nicht geändert werden.

Der Rest der Luftverkehrswirtschaft regt sich dagegen noch einmal heftig auf. So zeigten sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Flughafenverband ADV "bitter enttäuscht über das Urteil". Wenn man weiterhin Fortschritt und Wohlstand in Deutschland sichern wollen, könne man nicht auf Nachtflüge verzichten. Die BARIG, der Interessenverband der Fluggesellschaften, hält ein starres Nachtflugverbot ohne Flexibilität für nicht praktikabel. Man müsse Regelungen finden, die die Attraktivität der Drehscheibe Frankfurt auch für die internationalen Fluggesellschaften aufrecht erhielten. Lufthansa sprach von einem "schweren Schlag gegen den Luftverkehrsstandort Deutschland. Der Vorstandsvorsitzende Schulte schimpfte: "Frankfurt, Hessen - ja der ganzen Export- und Logistiknation Deutschland drohen die Flügel gestutzt zu werden." Lufthansa hat die Hoffnung auf Nachtflüge wohl noch nicht ganz aufgegeben. Man werde im weiteren Verfahren "den Nachtflugbedarf am Standort Frankfurt erneut belegen".

Pressemitteilungen der Luftverkehrswirtschaft vom 04.04.2012:

Am Flughafen Köln-Bonn sieht man keine Konsequenzen durch das Urteil. Man werde sich nicht um die Aquirierung von nachtflügen aus Frankfurt bemühen. Der Flughafen Köln-Bonn hat eine Nachtfluggenehmigung bis 2030. Am Flughafen Hahn macht man sich dagegen Hoffnung auf mehr Frachtflüge. Man habe noch freie Kapazitäten. Am Hahn kann nachts unbeschränkt geflogen werden. Auch Leipzig hofft, bei den Frachtflügen ein größeres Stück vom Kuchen zu bekommen. Man könne hier "einen rechtssicheren 24-Stunden-Frachtbetrieb" anbieten. Am Flughafen München hat man dagegen kaum Hoffnungen, vom Urteil zu profitieren. Es gilt dort bereits ein Nachtflugverbot von 0-5 Uhr, Klagen dagegen wurden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof schon 2006 in letzter Instanz zurückgewiesen.

Reaktionen aus anderen Bundesländern

In Rheinland-Pfalz freuten sich Politiker aller Parteien über das Leipziger Urteil. Der Staatssekretär im Infrastrukturministerium Häfner, der die Urteilsverkündung für die Landesregierung verfolgte, sprach von "einem guten Tag für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet". Das Gericht habe anerkannt, dass der unerträgliche Lärm für viele Menschen nicht mehr hinzunehmen sei, und habe eine kluge Entscheidung getroffen. Generell müsse die Lärmbelastung aber gerechter verteilt werden, deshalb werde das Engagement des Landes und der betroffenen Kommunen weitergehen. Umweltministerin Höfken verlangte Lärmschutzbestimmungen, die sich an der der Gesundheit der Menschen orientieren, und sprach sich für europaweite Regelungen aus.

Der Landrat des Kreises Mainz-Bingen Schick begrüßte das das Urteil zum Nachtflugverbot nachdrücklich. Die hessische Landesregierung sei für ihren Wortbruch abgestraft worden. Jetzt gehe es darum, die Flugrouten zu ändern und den Fluglärm gerechter zu verteilen, so dass Rheinhessen nicht einer der Hauptleidtragenden sei. Kommunen, Privatkläger und Bürgerinitiativen aus dem Landkreis Mainz-Bingen und einige betroffene Kommunen in Hessen klagen vor dem VGH Kassel gegen die Südumfliegung.

Bundesverkehrsminister Ramsauer sieht keinen Grund für ein bundesweites generelles Nachtflugverbot. Die bisherigen Länderregelungen hätten sich bewährt. Ansonsten schlägt Ramsauer versöhnliche Töne an. Die Bundesregierung nehme das Urteil "mit Respekt zur Kenntnis". Nach dem Urteil müsse in Deutschland verstärkt über das Thema Lärmschutz diskutiert werden, für die Bundesregierung sei der Schutz der Anwohner von Flughäfen vor Fluglärm ein wichtiges Anliegen. Man müsse beim Lärm einen guten Interessenausgleich finden, damit der Flugbetrieb insgesamt akzeptiert wird. Er wolle das Thema mit der "Initiative Luftverkehr" besprechen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU im Bundestag Pfeiffer hat explizit vor einem generellen Nachtflugverbot an allen deutschen Flughäfen gewarnt. Ein flächendeckendes Nachtflugverbot hätte für den Standort Deutschland unabsehbare negative Folgen. Die Grünen im Bundestag begrüßten das Verbot der Nachtflüge in Frankfurt und forderten mehr gesetzlichen Schutz gegen Fluglärm.

Und was passiert jetzt?

Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, wird die Landesregierung ein Planergänzungsverfahren starten, bei dem wieder alle Betroffenen gehört werden müssen. Das dürfte mindestens ein Jahr dauern, und wenn nicht alle mit dem Ergebnis zufrieden sind, kann der Beschluss auch wieder beklagt werden (so geschehen in Berlin). Man nimmt an, dass am Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr nicht gerüttelt wird, auch wenn Lufthansa Cargo bereits angekündigt hat, man wolle nochmals versuchen zwingenden Bedarf nachzuweisen. Streit dürfte es bei den Randstunden geben. Das Gericht hat die konkrete Grenze von 133 Flügen festgelegt, um die genaue Ausgestaltung der Regelung dürfte es aber Diskussionen geben.


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