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Experten fordern mehr Ruhe
Von: @ZRM Info <2017-10-11>

Der neue Bundestag muss das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm aktualisieren.
Die Experten vom Umweltbundesamt empfehlen strengere Schutzregeln.

Das aktuelle Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sieht Entschädigungsansprüche für Menschen vor, die tagsüber mehr als 60 und nachts über 50 dB aushalten müssen. Im Rhein-Main-Gebiet sind das tagsüber rund 198 000, nachts gut 60 000 Betroffene. Bisher haben 4867 Anwohner des Frankfurter Flughafens 16,2 Millionen Euro für gedämmte Fenster und Lüftungsanlagen in ihren Häusern erhalten. Ewa 12 500 Haushalte könnten Ansprüche geltend machen. Das Land Hessen schätzt, dass Fraport sie mit weiteren 15 Millionen Euro für den Lärm entschädigen muss.

Bis Ende 2017 muss der Bundestag laut eigenem Beschluss das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm überprüfen. Die Experten vom Umweltbundesamt in Dessau empfehlen die Regeln zu verschärfen.

Konkret sollte der Fluglärm tagsüber auf 50 dB sinken, schreiben sie in ihrem Gutachten. Nachts dürfe es nicht lauter als 45 dB werden. Anwohner sollten auch entschädigt werden, wenn sie einmal und öfter pro Nacht aufwachen. Zusätzlich empfiehlt das Umweltbundesamt ein Start- und Landeverbot von 22 bis 6 Uhr früh – also zwei Stunden länger als jetzt in Frankfurt üblich. Tagsüber sollte im neuen Fluglärmschutzgesetz ein „Lärmkontingent“ festgelegt sein – also eine Lärmobergrenze. Die hat der Hessische Umweltminister Tarek Al-Wazir den Flughafen-Anwohnern bis zur Landtagswahl im Jahre 2018 versprochen.

Die Abgeordneten im neuen Bundestag sind – leider – nicht verpflichtet, diese Empfehlungen der Experten gesetzlich zu verankern. Sie sind aber gut beraten, wenn sie den Lärm stärker begrenzen. Denn er schädigt nachweisbar die Gesundheit der Anwohner.


Der Bericht des Umweltbundesamtes ist abrufbar unter http://bit.ly/2xvW804

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