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Hintergrund: Die Planfeststellung
Von: @EXTRABLATT <2004-02-01>

Der Neu- oder Ausbau von Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen erfordert in der Regel ein Planfeststellungsverfahren (PFV). Hierbei handelt es sich um eine Art Baugenehmigungsverfahren. Wie beim Bau eines privaten Hauses wird nach Prüfung und Beurteilung der Rechtmäßigkeit und der möglichen Auswirkungen auf die Umgebung eine Baugenehmigung erteilt oder verweigert.

Dieser so genannte „Planfeststellungsbeschluss“ hat aber eine wesentlich weiter reichende Rechtswirkung. Neben der Baugenehmigung werden durch ihn alle weiteren für das Vorhaben notwendigen öffentlichrechtlichen Genehmigungen erteilt. So beinhaltet er Abrissgenehmigungen sowie wasser- und forstrechtliche Genehmigungen wie die Erlaubnis, Wald zu roden. Darüber hinaus ist der Beschluss die Grundlage für eventuell später folgende Enteignungsverfahren. Durch ihn werden die Eigentumsverhältnisse zwar nicht geändert, doch erlaubt er dem Vorhabenträger, die im Plan festgestellten Grundstücke in Anspruch zu nehmen.

Das PFV ist das entscheidende Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger auf Beeinträchtigungen, die ihnen entstehen, hinweisen und Einspruch dagegen erheben können. Weitere Verfahren gibt es nicht!

Themen hierzuAssciated topics:

Anhörungsverfahren zur Planfeststellung Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Ablauf einer Planfeststellung Öffentliche Auslegung der PFV-Unterlagen PFV FRA-Ausbau Planfeststellungs-Verfahren(allg.) EXTRABLATT   Februar 2004 Entscheidungsbehörde

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