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Knappe Frist für Einwendungen
Nach Auslegung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bleiben Bürgerinnen und Bürgern sechs Wochen Zeit, um ihre Bedenken gegen den Flughafenausbau zu formulieren
Von: @EXTRABLATT <2004-02-01>

Der Ausbau des Frankfurter Flughafens tritt in seine entscheidende Phase: Am 9. September 2003 hat die Fraport AG das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, den wichtigsten Schritt auf dem Weg zur Baugenehmigung. Bis Ende vergangenen Jahres war das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als Anhörungsbehörde damit beschäftigt, die insgesamt 50 mit Plänen und Erläuterungen gefüllten Ordner auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen.

Für das Frühjahr 2004 wird nun die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erwartet. Diesen Termin sollte sich jeder, der Einwände gegen die Flughafen-Erweiterung hat, genau merken. Für die Dauer von vier Wochen werden die Unterlagen bei den Gemeindeverwaltungen ausgelegt, damit betroffene Bürgerinnen und Bürger sie einsehen und sich ein Bild über mögliche Auswirkungen auf ihre Wohn- und Arbeitssituation machen können. Nach Ablauf der Auslegung ist Eile geboten: Bis zwei Wochen nach deren Ende besteht Gelegenheit, bei den Gemeinden oder direkt beim RP (Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt) eine Einwendung abzugeben. Der Zeitraum für mögliche Einsprüche bleibt also auf sechs Wochen beschränkt!

Tipps, wie eine Einwendung formuliert werden kann, erteilt die Initiative "Zukunft Rhein-Main" (Telefon 06152/989142 und 989391). Vorbereitete Bögen sind auch im Internet unter www.profutura.net erhältlich. Wer bereits im Raumordnungsverfahren oder im Planfeststellungverfahren zur A380 Werft seine Einwände geltend gemacht hat, bekommt ein solches Formular automatisch zugesandt.

Parallel zur Auslegung erfolgt die Behördenbeteiligung. Einige aus Sicht der Kommunen sehr kritische Punkte wie das Sicherheitsrisiko Ticona, benachbarte Tanklager oder die unterschätzte Vogelschlag-Problematik sind auf dieser Seite dargestellt.

Nächster Schritt ist dann der Erörterungstermin. An ihm dürfen Bürgerinnen und Bürger nur teilnehmen, wenn sie zuvor Einspruch eingelegt haben. Unter Federführung des RP werden bei diesem mehrwöchigen Termin alle Einwendungen von Privatleuten und Behörden mit der Fraport AG erörtert.

Danach muss das RP innerhalb eines Monats eine Stellungnahme an das Wirtschaftsministerium abgeben, das für die Planfeststellung zuständig ist und einen Beschluss erlässt. Dieser wird öffentlich bekannt gemacht. Rechtlich Betroffene können dagegen klagen.


Der Graureiher - seine Flugbahn kreuzt die von Verkehrsmaschinen.
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