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Wie erteile ich eine Vollmacht zum Erörterungstermin?
Und wem gebe ich sie am besten?
Von: @cf <2005-09-10>

Wenn Sie nicht oder nicht immer selbst zum Erörterungstermin kommen können, aber trotzdem vertreten sein möchten, können Sie eine andere Person Ihrer Wahl bevollmächtigen, Ihre Interessen dort wahrzunehmen.

Die bevollmächtigte Person kann selbst Einwender/in oder Betroffene/r sein, muss aber nicht. Sie können also Freunde und Bekannte, Mitglieder ihrer Bürgerinitiative oder eine der unten genannten Personen bevollmächtigen. Mit der Erteilung einer Vollmacht verstärken Sie das Gewicht der im Erörterungstermin Anwesenden! Im Prinzip können Sie mehrere Vollmachten erteilen (von den unten genannten Personen aber bitte wegen des Arbeitsaufwandes nur eine aussuchen!)

Wenn Sie eine Vollmacht erteilen wollen, drucken Sie ein Exemplar der Vollmachtserklärung (hier zum Download ) aus und unterschreiben es. Übergeben Sie das unterschriebene Original der gewünschten Person, der Sie die Vollmacht erteilen wollen, oder schicken Sie das Papier per Post oder per Fax. Behalten Sie am besten für sich eine Kopie.

Die folgenden Personen, die regelmäßig am Erörterungstermin teilnehmen, haben sich bereit erklärt, Ihre Vollmacht entgegen zu nehmen - völlig kostenlos für Sie:

  • Brigitte Martin
    Mitglied des Vorstands des BUND Hessen
    Dreieichweg 11, 64291 Darmstadt, Fax 069 677376-20
  • Winfried Heuser
    einer der Sprecher des Bündnis der Bürgerinitiativen
    An der Kreuzheck 6, 60529 Frankfurt-Schwanheim
  • Hartmut Wagner
    Vorsitzender des Instituts zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm (IAGL)
    Edith-Stein-Str. 11, 63075 Offenbach am Main
  • Bernd Kunz
    Mitglied des Vorstands des BUND Mörfelden-Walldorf
    Gräfenhäuser Straße 3, 64546 Mörfelden-Walldorf, Fax: 06105-2037988

Wenn Sie trotzdem an einzelnen Tagen selbst am Erörterungstermin teilnehmen wollen, können Sie das trotz einer erteilten Vollmacht jederzeit tun.

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Erörterungstermin PFV Landebahn Nordwest BBI

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