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Pressemitteilung des RP zum Ergebnis des Raumordnungsverfahrens
Nordwestbahn und Nordostbahn raumverträglich
Von: @(cf) <2002-06-11>
Pressemitteilung des RP Darmstadt vom 11. Juni 2002

Raumordnungsverfahren für Ausbau des Frankfurter Flughafens abgeschlossen

- RP: Nordwestvariante verursacht geringste Beeinträchtigungen -

Darmstadt (rp) - Mit einer landesplanerischen Beurteilung zu Gunsten der beiden Nordvarianten schließt das Darmstädter Regierungspräsidium das Raumordnungsverfahren für den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens ab. Damit geht nach knapp achtmonatiger Dauer das mit Abstand umfangreichste Raumordnungsverfahren in Hessen zu Ende.

Die vom Regierungspräsidium für Rhein-Main/Südhessen vorgenommene landesplanerische Beurteilung ist das Ergebnis einer umfangreichen Prüfung und Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden raumordnerischen Belange. Im Raumordnungsverfahren hat die Darmstädter Behörde die Auswirkungen der drei von der Fraport AG in das Verfahren ein-gebrachten Ausbauvarianten einschließlich der variantenunabhängigen Betriebsfläche im Süden des derzeitigen Flughafengeländes auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft und bewertet. Neben den Unterlagen der Vorhabensträgerin, der Fraport AG, haben der Beurteilung die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten sowie die im fast dreiwöchigen Erörterungstermin vorgebrachten Argumente zugrunde gelegen. Neben etwa 180 Stellungnahmen von kommunalen Gebietskörperschaften, Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzverbänden sind im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung etwa 45.000 Stellungnahmen von Privatpersonen eingegangen, die ebenfalls für die Beurteilung herangezogen wurden. Bei der landesplanerischen Beurteilung des Ausbauvorhabens wurden 120 Flugbewegungen pro Stunde, prognostizierte 656.000 Flugbewegungen im Jahr und keine planmäßigen Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr zugrunde gelegt.

Regierungspräsident Gerold Dieke stellte in einer Pressekonferenz das Ergebnis des bisher umfangreichsten Raumordnungsverfahrens in Hessen der Öffentlichkeit vor. Nach Abwägung aller Belange hält das Darmstädter Regierungspräsidium den Ausbau des Flughafens mit den Varianten Nordwest und Nordost im Kelsterbacher Wald bzw. im Schwanheimer Wald für grundsätzlich mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar, wobei die Nordwestvariante deutlich präferiert wird.

Nach dem derzeitigen Planungsstand, erläuterte Regierungspräsident Gerold Dieke das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, seien bei der Nordwestvariante die wenigsten zusätzlichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und die Umwelt zu erwarten. Dies gelte sowohl für den Lärm, den Wald und die Inanspruchnahme des Regionalen Grünzuges. Bei Realisierung der Nordwestvariante werde die nächtliche Lärmbelastung insgesamt sogar zurückgehen. Auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die meisten anderen Umweltschutzgüter wie das Wasser und den Boden werde die Nordwestvariante als die raumordnerisch vertretbarste Lösung angesehen.

Die Nordostvariante, sagte Dieke, werde nach dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ungünstiger bewertet. Dies gelte für die am Tag sowie für die in der Zeit zwischen 22 bis 23 und 5 bis 6 Uhr zusätzlich zu erwartende Lärmbeeinträchtigung der Bevölkerung, die Waldinanspruchnahme, den Eingriff in den Regionalen Grünzug und die Siedlungsbeschränkung in den betroffenen Kommunen.

Wegen der Umweltbeeinträchtigungen und der Lärmauswirkungen bezeichnete Regierungspräsident Dieke die Südvariante im Vergleich mit den beiden Nordvarianten als mit den Erfordernissen der Raumordnung nicht vereinbar. Obwohl die angestrebte Kapazitätserhöhung nicht erreicht werde, würde der Kreis der von Lärm betroffenen Bevölkerung deutlich ausgeweitet werden. Darüber hinaus müsste für diese Variante neben erheblichen Eingriffen in die Umwelt die mit Abstand größte Waldfläche gerodet werden, so dass auch aus diesem Grund die Südvariante aus der Sicht Raumordnung abgelehnt werde.

In der rund 300 Seiten umfassenden landesplanerischen Beurteilung werde aufgelistet, welche Detailfragen einer eingehenderen Klärung und Abstimmung bedürften, die im Planfeststellungsverfahren, dem eigentlichen Genehmigungsverfahren, abgearbeitet werden müssten. Voraussetzung für beide Ausbauvarianten sei aus Sicht des Regierungspräsidiums, dass die Ziele im Regionalplan Südhessen 2000, die den Regionalen Grünzug, den Grundwasserschutz und Waldbestand sowie die der Lärmvorsorge dienenden Siedlungsbeschränkungen betreffen, geändert werden. Darüber hinaus müsse die Bannwaldeigenschaft der betroffenen Waldabteilungen aufgehoben werden. Zu diesen Punkten enthalte die landesplanerische Beurteilung Maßgaben und Hinweise zur Minimierung der Lärmbelastung für die Bevölkerung, zur Minderung und den Ausgleich von Eingriffen in Wald, Natur und Landschaft, den Grundwasserschutz und die zeitnahe Sicherstellung und Optimierung der Verkehrsanbindung. Für die Nordwestvariante seien detaillierte Untersuchungen zur Flug- und Anlagensicherheit des benachbarten Ticona-Geländes erforderlich, die ebenfalls noch abschließend beurteilt werden müssten.

Ergänzend zur raumordnerischen Prüfung wurden die drei Varianten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie der Vogelschutzrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft auf ihre FFH-Verträglichkeit untersucht. Wegen der insgesamt geringsten Beeinträchtigung wurde die Nordwestvariante auch hierbei am günstigsten bewertet. Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung wird in den nachfolgenden Verfahren eine vertiefte FFH-Verträglichkeitsprüfung, die die Belange des Vogelschutzes einbeziehe, für notwendig erachtet.

Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens, sagte Regierungspräsident Gerold Dieke, sei keine Entscheidung über den Ausbau des Frankfurter Flughafens getroffen worden. Diese Entscheidung bleibe dem luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren, das vom Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung durchgeführt werde, vorbehalten. Die von seiner Behörde vorgelegte landesplanerische Beurteilung habe rechtlich gesehen "Gutachtencharakter", das Ergebnis müsse aber insbesondere von Behörden bei anschließenden Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Den Umweltbeeinträchtigungen stünden gewichtige öffentliche Interessen und positive Auswirkungen eines Ausbaus gegenüber. So könne die Funktionsfähigkeit des Flughafens Frankfurt Main als wichtigstes kontinentaleuropäisches Luftverkehrsdrehkreuz und größter internationaler Flughafen im dezentralen Flughafensystem Deutschland nur mit einem Ausbau gesichert werden. Nach Auffassung des Regierungspräsidenten ist davon auszugehen, dass das Vorhaben positive Folgen für Beschäftigung und Einkommen haben werde. Aber auch die positiven Wirkungen des Flughafenausbaus auf die Erhaltung und Stärkung der für die Region bedeutsamen internationalen Konkurrenzfähigkeit des Flughafens seien in die Abwägung der Behörde eingeflossen.

Der vollständige Text der landesplanerischen Beurteilung kann ab Freitag (14.6.2002) beim Regierungspräsidium in Darmstadt eingesehen oder über das Internet unter http://www.rpda.de abgerufen werden. Darüber hinaus wird eine Kurzfassung im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Den am Raumordnungsverfahren beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzverbänden wird vom Regierungspräsidium ein Exemplar zugesandt.
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