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Fluglärmschutzgesetz: Es tut sich so gut wie nichts
Von: @ZRM Info <2019-05-30>
Das Ergebnis zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes ist nicht zufriedenstellend. Die noch im Entwurf des Berichts enthaltene Forderung nach einem höheren Stellenwert des aktiven Schallschutzes wurde ersatzlos gestrichen – eine ernüchternde Entscheidung.
Die Bundestagsabgeordneten im Reichstag haben bald die Chance, das Fluglärmgesetz so zu aktualisieren, dass es den Flughafen-Anwohnern echte Entlastung bringt. Die im Januar vorgelegten Empfehlungen der Bundesregierung taugen dazu wenig.

Um die Auswirkungen von Fluglärm am Frankfurter Flughafen zu ermitteln, wurden Millionen für wissenschaftliche Untersuchungen ausgegeben und tausende Seiten hoch komplexer Zusammenhänge beschrieben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre Empfehlungen unter anderem auch aus diesen Studien gezogen: Die Politik wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Betroffenen vor Lärmwerten zu schützen, die tagsüber höher als 45 Dezibel und nachts höher als 40 Dezibel sind. In Deutschland wird zurzeit an wesentlich höheren Lärmwerten von bis zu 60 Dezibel festgehalten.

Der um mehr als ein Jahr verspätet vorgelegte Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes folgt dem Lobbyismus der Luftverkehrsbranche. Die behauptet: Aus den Studien würden sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine Verschärfung der Lärmwerte und Regelungen zugunsten des aktiven Lärmschutzes erforderlich machen. Lediglich beim passiven Lärmschutz soll nachgebessert werden: Gerade nach dem Bau der Landebahn Nordwest haben die Betroffenen leidvoll erfahren müssen, dass häufig noch nicht einmal eine angemessene Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an ihren Häusern gezahlt wird. Dabei hatte nicht zuletzt eine Arbeitsgruppe, an der auch die Fraport AG beteiligt war, vor Erlass des Fluglärmschutzgesetzes 2007 die Kosten für die Entschädigung so hoch geschätzt, dass zulasten der Betroffenen restriktive Regelungen getroffen worden waren. Ausgegeben hat die Fraport AG davon nur einen Bruchteil. Ob die vorgesehenen Neuregelungen für den passiven Lärmschutz nun auch der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung im Umkreis des Frankfurter Flughafens zugute kommen werden, bleibt abzuwarten.



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EXTRABLATT Zukunft Rhein-Main (ZRM) Novellierung des Fluglärmgesetzes Deutscher Bundestag Bundesregierung (Deutschland) Fluglärmschutz Weltgesundheits-Organisation (WHO) Lärm-Grenzwerte Passiver Schallschutz

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