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Initiative "Zukunft Rhein-Main" zieht zuversichtlich vor Verwaltungsgerichtshof
Planfeststellungsbeschluss in weiten Teilen fehlerhaft (PM vom 02.06.2009)
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2009-06-02>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" sieht gute Chancen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof den in weiten Teilen fehlerhaften Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 kippt

KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM –
Die in der Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) zusammengeschlossenen Kommunen und Verbände gehen zuversichtlich in die heute beginnende mündliche Verhandlung zum geplanten Flughafenausbau. "Wir sehen durchaus Chancen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof den in weiten Teilen fehlerhaften Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 kippt", erklärten Landrat Enno Siehr (Kreis Groß-Gerau), Oberbürgermeister Jens Beutel (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim am Main) zum Auftakt des Verfahrens.

Die Kläger würden in der Verhandlung nachweisen, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse am Ausbau nicht bestehe: "Der Flughafen hat ausreichend Spielraum, um den Bedarf bis zum Prognosejahr 2020 zu befriedigen", konstatiert das Sprechergremium. Dies umso mehr, als die geplanten Kapazitäten mit bis zu 900.000 möglichen Flugbewegungen weit überdimensioniert seien und die von Fraport prognostizierte Steigerung der Starts und Landungen durch die aktuelle wirtschaftliche Krise vollends unrealistisch geworden sei: "Im Kelsterbach Wald droht nicht nur ein ökologisches Desaster, sondern auch ein Milliardengrab!"

Ein weiterer zentraler Punkt in der Argumentation der Ausbaugegner werde das mangelhafte Schallschutzkonzept sein. Noch immer sei auch nicht klar, wie die Fluglärmzonen genau verlaufen, wie viel Bürger betroffen und welche Grundstücke im Ausbaufall nicht mehr nutzbar seien: "Es ist ein skandalöser Vorgang, dass eines der größten Bauvorhaben in der Geschichte der Bundesrepublik begonnen werden konnte, ohne dass überhaupt absehbar wäre, wer betroffen ist und wer welche finanziellen Schäden erleidet."

Auch bei der Ermittlung der Umweltbeeinträchtigungen habe das Land Hessen bei der Planfeststellung gravierende Fehler gemacht. Zudem werde ZRM mit Fachgutachten nachweisen, dass der Standort der Landebahn aufgrund des hohen Vogelschlagrisikos "völlig ungeeignet" sei.

In Kassel gelte es zugleich, mit Nachdruck ein tatsächliches Nachtflugverbot abzusichern. Hier habe sich das Gericht im Eilverfahren bereits den Argumenten der Kläger angeschlossen. "Es ist völlig unverständlich, dass das Land Hessen dies nicht akzeptiert und ein Nachtflugverbot nicht längst angeordnet hat!" Stattdessen vertrete das Land vor Gericht nun weiterhin vehement die Zulassung von Nachtflügen und missachte damit nicht nur das Mediationsergebnis, sondern auch die eigene Zusage „Ausbau nur mit Nachtflugverbot".

Ihre Erwartungen an das VGH-Verfahren fassen Angelika Munck, Jens Beutel und Enno Siehr abschließend in neun Punkten zusammen:

  • Wir erwarten eine ergebnisoffene Prüfung der vorliegenden Klagen und gehen davon aus, dass sich der VGH nicht durch die von Fraport mit dem vollzogenen Baubeginn geschaffenen Fakten unter Druck setzen lässt.

  • Wir erwarten eine sorgfältige Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers und den berechtigten Bedürfnissen der Bevölkerung des Flughafenumlandes.

  • Wir erwarten die Sicherung der Planungshoheit der Kommunen.

  • Wir erwarten, dass der VGH bei seiner Entscheidung die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten zwei Jahre berücksichtigt.

  • Wir erwarten, dass die grundsätzliche Frage der Notwendigkeit des Ausbaus eingehend geprüft wird.

  • Wir erwarten, dass der VGH bei seiner Entscheidung den Sicherheitsinteressen von Bevölkerung und Flugpassagieren oberste Priorität einräumt.

  • Wir erwarten, dass der VGH in seiner Entscheidung einen wirksamen und einklagbaren Lärmschutz festschreibt und ein Nachtflugverbot ausspricht.

  • Wir erwarten eine Verhandlung ohne Zeitdruck und eine Entscheidung aufgrund aussagekräftiger und faktisch belastbarer Unterlagen des Flughafenbetreibers.

  • Und wir erwarten schlussendlich, dass der VGH den Planfeststellungsbeschluss wegen gravierender Mängel und Verstöße für ungültig erklärt!

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