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ZRM: "Fraport hat Lärmschutzzonen falsch berechnet !!"
Auswirkungen des drohenden Ausbaus weiter unklar (PM vom 08.05.2009)
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2009-05-08>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" findet es skandalös, dass Fraport wenige Wochen vor den Gerichtsverfahren immer noch keine belastbaren Berechnungen der Fluglärmzonen für den geplanten Ausbau vorlegen kann.

KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM - Vier Wochen vor Beginn der Verhandlungen am Hessischen Verwaltungsgerichtshof weiß Flughafenbetreiber Fraport noch immer nicht, welche Gebiete durch die Nordwestbahn betroffen sein werden. Ende April musste Fraport gegenüber dem Gericht einräumen, dass sie ihre jüngst vorgelegten Berechnungen der Fluglärmzonen korrigieren muss.

"Es ist skandalös, dass Fraport auch nach der Abholzung von hunderten Hektar Bannwald und nach der Aufnahme der Bauarbeiten noch immer nicht sagen kann, welche konkreten Auswirkungen der Ausbau denn nun haben wird", kritisieren die Sprecher der Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM). Für Landrat Enno Siehr (Kreis Groß-Gerau), Oberbürgermeister Jens Beutel (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim) stellt sich die Frage, ob hier - wie schon während des gesamten Planfeststellungsverfahrens - nur schlampig gearbeitet wurde oder ob Fraport gar absichtlich Informationen zurückhält. Bereits im Erörterungsverfahren - dieses fand 2005! statt - hatten die Kommunen gerügt, dass die geflogenen Flugrouten von der von Fraport in den Antragsunterlagen beschriebenen Routen abweichen und unrealistisch sind.

Nunmehr sei das Land Hessen am Zuge, betonen Jens Beutel, Angelika Munck und Enno Siehr. Das Fluglärmgesetz besage klipp und klar, dass es Aufgabe des Landes ist, unmittelbar nach einem Planfeststellungsbeschluss per Rechtsverordnung Lärmschutzbereiche festzusetzen: "Der Planfeststellungsbeschluss datiert bekanntlich vom Dezember 2007. Wir fordern das Land Hessen dringend auf, eine Überprüfung der von Fraport vorgelegten Unterlagen vorzunehmen und seinem gesetzlichen Auftrag endlich nachzukommen!"

Auch mit weiteren Informationen sei Fraport in Verzug. So sei der Flughafenbetreiber vom VGH aufgefordert worden, die Zahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu nennen und anzugeben, welche Grundstücke in solch hohem Maße verlärmt werden, dass sie nicht mehr zu nutzen sind. Zu beiden Punkten sei die Frist für eine Stellungnahme schon lange abgelaufen: "Trotzdem stehen die Antworten von Fraport nach wie vor aus."

Auch aus diesem Grunde sehen die Sprecher der Zukunftsinitiative den Fahrplan für die mündliche Verhandlung in Kassel als gefährdet an: "Denn es muss möglich sein, die vorgelegten Angaben ausreichend zu prüfen. Das gilt umso mehr nach den jetzt aufgetretenen Unstimmigkeiten und Verzögerungen: Ein rechtsstaatliches Verfahren muss Vorrang haben!", so Munck, Siehr und Beutel abschließend.

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