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Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Fluglärmbericht am 16. Januar 2019
Kein relevantes Vorankommen beim eigentlichen Schutz vor Fluglärm – lediglich Beseitigung der schwerwiegendsten Mängel bei baulichem Schallschutz
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)
Von: @AVD und BVF <2019-01-16>

Das Kabinett der Bundesregierung hat heute einen Bericht zur Überprüfung des Fluglärmschutzgesetzes, das regulär nach 10 Jahren evaluiert werden musste, beschlossen.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), Thomas Jühe, wertet die geplanten Änderungen im Bereich des baulichen Schallschutzes als Fortschritt im Hinblick darauf, dass die wesentlichen Mängel des Fluglärmschutzgesetzes angegangen werden, zumindest vorausgesetzt, dass die enthaltenen Prüfvorbehalte auch tatsächlich zu sachgerechten Lösungen geführt werden. „Festzuhalten ist jedoch, dass mit den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung kein relevantes Vorankommen beim Schutz vor Fluglärm verbunden ist, weil die wichtigen Aussagen zum aktiven Schallschutz, die im Entwurf noch enthalten waren, wieder herausgenommen wurden. Wir bedauern zudem, dass erst mehr als 10 Jahre, nachdem wir die Mängel bei den Ansprüchen auf baulichen Schallschutz detailliert aufgezeigt haben, diese beseitigt werden sollen. Unsere sachgerechte Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen des Schutzes vor Fluglärm sollte in Zukunft von den politischen Entscheidungsträgern stärker wahrgenommen und gewürdigt werden!“, fordert Thomas Jühe.

Der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Helmut Breidenbach, erklärt: „Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Fluglärmgesetz ist enttäuschend. Die vorgeschlagenen Änderungen sind viel zu dürftig, um dem von der Lärmmedizin erkannten Bedarf eines verbesserten Fluglärmschutzes gerecht zu werden. Der Bericht fällt auch deutlich hinter die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zurück, das ein übergeordnetes Konzept zum Schutz vor Fluglärm unter Betonung des aktiven Lärmschutzes gefordert hat. Der bereits wenig ambitionierte Entwurf des Bundesumweltministeriums wurde in Folge der Ressortabstimmung nochmals abgeschwächt. Nun wird die dringend erforderliche Absenkung der Lärmwerte aufgrund weiterer Untersuchungen nochmals um rund zwei Jahre verschoben.“

Nach dem Bericht sollen die eklatantesten Defizite des 2007 beschlossenen Gesetzes, das sich ausschließlich mit Bauverboten und baulichem Schallschutz an Häusern befasst, beseitigt werden. Dazu gehören vor allem die Erweiterung der Ansprüche auf baulichen Schallschutz in Bezug auf Schlafräume in Kitas und die Ausdehnung der Ansprüche der meisten schutzbedürftigen Einrichtungen in die Tagschutzzone 2, der Wegfall der Schlechterstellung um 5 Dezibel bei Gebäuden, die früher bereits baulichen Schallschutz erhalten haben (allerdings sollen hier Übergangsfristen und eine Geringfügigkeitsschwelle geprüft werden), der Wegfall der Frist für die Anspruchsentstehung von 6 Jahren (ausgenommen hiervon ist allerdings der Flughafen Berlin-Tegel), die Möglichkeit, Schallschutzansprüche in andere bauliche Schallschutzmaßnahmen umzuschichten und die Möglichkeit, zeitgesteuerte automatische Fensterschließeinrichtungen anstelle von Lüftern zu erhalten, wenn der Flugbetrieb nur in bestimmten Zeiten stattfindet.

Ersatzlos gestrichen wurde jedoch die noch im Entwurf des Berichts dargestellte Absicht, dass der aktive Schallschutz, also die Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, nach der Sicherheit und neben Kapazitätsaspekten einen insgesamt höheren Stellenwert erhalten sollte. Die für das Thema zuständige Fachbehörde, das Umweltbundesamt, hatte im Rahmen einer umfangreichen Evaluation hier den Schwerpunkt für die Verbesserung des Fluglärmschutzes der Betroffenen gesehen und weitreichende Änderungen eingefordert. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen hatte in seinem Sondergutachten insbesondere Verbesserungen beim aktiven Schallschutz eingefordert und die seit Jahren bestehende Benachteiligung der Interessen der Fluglärmbetroffenen sehr deutlich kritisiert.


Quelle: PM der AVG und des BVF

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Novellierung des Fluglärmgesetzes Bundesregierung (Deutschland) Fluglärmgesetz Lärmbelastung Passiver Schallschutz Gesund­heits­gefah­ren durch (Flug-)Lärm Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) BVF Pressemitteilungen Umweltbundesamt Aktiver Schallschutz

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