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Kreis GG: Fluglärmschutz - die Zeit drängt
Pressemitteilung vom 16.08.2017
Von: @Kreis Gross-Gerau <2017-08-16>
Landrat Will fragt in einem Brief an Umweltministerin Hendricks nach dem Zeitplan für de Evaluierung des Fluglärm­schutz­gesetzes und fordert eine Bearbeitung noch vor der Bundestags­wahl.

KREIS GROSS-GERAU – Landrat Thomas Will hat sich in einem Brief an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gewandt. Er fragt nach dem vom Ministerium vorgesehenen Zeitplan für die weitere Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes. Der ursprüngliche Zeitplan sei „leider offenkundig nicht eingehalten worden, obwohl die interne Abstimmung und parlamentarische Befassung wegen des verfassungsrechtlichen Auftrags der Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitsschutzes dringend geboten ist“, schreibt der Landrat.

Und weiter: „Insbesondere ist für mich von Interesse, ob bereits ein Entwurf des Berichts nach § 2 Abs. 3 Fluglärmgesetz (FluglärmG) seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitet und eine interne Abstimmung, insbesondere zwischen Ihrem Hause und dem Verkehrsministerium, eingeleitet worden ist.“

Das Interesse des Landrats ist nachvollziehbar: Der Kreis Groß-Gerau liegt südwestlich angrenzend am größten Flughafen in Deutschland, Frankfurt am Main. Der durch den Flughafen verursachte Fluglärm belastet den Kreis als Schulträger sowie die ihm angehörenden Kommunen in hohem Maße. „Die derzeit bestehenden rechtlichen Grundlagen reichen nicht aus, um die Menschen im Umfeld des Frankfurter Flughafens vor dem gesundheitsschädlichen Fluglärm zu schützen. Daher ist ein verbesserter Fluglärmschutz dringend geboten“, so Landrat Will.

Im Zuge der Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag noch in diesem Jahr einen Bericht über die Überprüfung der Lärmwerte des Fluglärmgesetzes unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik vorzulegen, betont der Landrat. Das Umweltbundesamt habe als fachliche Grundlage den Fluglärmbericht 2017 erstellt. Auch der Kreis Groß-Gerau habe sich als Mitglied der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) inhaltlich mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen der NORAH-Lärmwirkungsstudie auseinandergesetzt.

„Ich halte das Thema für zu wichtig, als das sich Kabinett und Parlament erst nach der Bundestagswahl damit beschäftigen. Um die gesetzlich vorgesehene Frist einzuhalten, sind aus meiner Sicht die Abstimmung im Kabinett sowie die Weiterleitung an den Bundestag zeitnah vorzunehmen“, schreibt Thomas Will an Barbara Hendricks.

Auch wenn Vertreter der Luftfahrt, anders als das Umweltbundesamt, keinen Anlass sähen, das Fluglärmrecht zu novellieren, pocht der Groß-Gerauer Landrat auf eine rasche Thematisierung: „Die einseitig durch die Luftfahrtlobby interpretierten Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung dürfen nicht zu einer Verzögerung der parlamentarischen Debatte führen.“

(Pressemitteilung Nr. 370/2017 der Kreisverwaltung Groß-Gerau vom 16. 08. 2017)

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