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VCD: Billigflieger - ist der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau hinfällig?
VCD fordert Wiederaufnahme des Verfahrens (PM vom 21.09.2009)
Von: @Verkehrsclub Deutschland (VCD) <2009-09-21>
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hält den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der vierten Bahn am Flughafen Frankfurt für hinfällig. Den prognostizierten Bedarf gibt es offenbar nicht mehr

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der vierten Bahn am Flughafen Frankfurt ist hinfällig. Diese Behauptung wagt der hessische VCD-Vorstand Werner Geiß angesichts der Verhandlungen zwischen dem Flughafenbetreiber Fraport und der Billig-Airline Easyjet. Nach dem vorläufigen Verzicht auf das dritte Terminal sei dies ein weiteres Eingeständnis von Fraport, dass es jenen prognostizierten Bedarf für eine weitere Landebahn nicht mehr gebe. Geiß: „Galt der Ausbau bislang einer unverzichtbaren Drehkreuzfunktion und dem Reisebedarf eines boomenden Finanzsektors, buhlt man nun um Billigflieger, um überflüssige Kapazitäten auszulasten.“

Im Laufe des Planungsverfahrens sei aber gerade jener einst prognostizierte Bedarf an zusätzlichem Flugverkehr zum einzigen und zugleich höchstrangigen öffentlichen Interesse erhoben worden. Geiß beruft sich auf seine Erfahrungen als Betroffener im Planungsverfahren: „All unsere Einwendungen wurden in der Sache durchaus als zutreffend anerkannt, konnten in der juristischen Abwägung aber nicht gegenüber dem so überragenden Gemeinwohl einer prophezeiten Flugverkehrsnachfrage standhalten.“

Tatsächlich habe die Rechtsauffassung, selbst von der Realität widerlegte Bedarfsprognosen seien für Verkehrsprojekte noch verbindlich, dazu geführt, dass Deutschland das dichteste Netz an Schnellstraßen und Flughäfen in Europa aufweise. „Gerade für den Flugverkehr hat der Steuerzahler schon immense Überkapazitäten finanziert.“, behauptet Geiß. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, eine an den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen orientierte Rechtsgrundlage zu schaffen.“

Geiß vertraut aber auf die Objektivität der Verwaltungsgerichte, die schon mit der ablehnenden Haltung zu Nachtflügen nachgewiesen wurde. Auch bei der Debatte um ein riesiges Kohlekraftwerk im westfälischen Datteln hätten die Richter volkswirtschaftliche und ökologische Vernunft gezeigt. Den Anstoß für eine zukunftsweisende Verkehrsplanung müsse aber die verantwortlichen Politik geben. „Die Landesregierung und die Frankfurter Oberbürgermeisterin sind nun als Vertreter der öffentlichen Mehrheitseigner in der Pflicht, den Bau der Landebahn zu stoppen.“, fordert Geiß. „Angesichts der Wirtschaftskrise, der Klimaschutzdebatte und des rückläufigen Flugverkehrs ist das die einmalige Gelegenheit, eine weise Entscheidung ohne Gesichtsverlust zu treffen.“

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Flughafen-Planung Landebahn Nordwest Terminal 3 (FRA)

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