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Flughafenausbau: Kreis Groß-Gerau fordert rechtliches Gehör!
Landrat Siehr protestiert gegen Vorhaben des VGH (PM vom 10.07.2008)
Von: @Kreis Gross-Gerau <2008-07-10>
"Alle Kläger müssen gehört, alle Argumente gegen den Ausbau auch vor Gericht verhandelt werden", kritisiert Landrat Siehr die Absicht des VGH Kassel, nur über wenige Musterklagen gegen den Flughafenausbau zu verhandeln.

KREIS GROSS-GERAU - Auf völliges Unverständnis stößt bei Landrat Enno Siehr die Ankündigung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, im Verfahren um den geplanten Flughafen-Ausbau vorab über einige Musterklagen zu entscheiden und alle anderen Verfahren bis zu deren rechtskräftigem Abschluss auszusetzen.

„Wenn der VGH tatsächlich so entscheiden und nur fünf bis sechs Klagen verhandeln würde, dann wird damit rund 98 Prozent der 260 Kommunen, Verbände und Privatkläger de facto rechtliches Gehör verweigert!“ Auch der Kreis Groß-Gerau hätte dann keine Möglichkeit mehr, seine Argumente gegen den Ausbau vor Gericht in mündlicher Verhandlung vorzutragen.

Offensichtlich, so der Landrat, plane der VGH auch, die juristische Auseinandersetzung einzig und allein auf das Thema Lärmbelastung zu fokussieren. Tatsächlich gehe es aber auch um die Belastung durch Schadstoffe und Bodenverkehr, um Wertverluste von Immobilien und um die eklatante Verletzung der Planungshoheit der Kommunen im Ausbaufall. „Es kann nicht angehen, dass alle diese Aspekte ausgeblendet werden sollen!“ Besonders problematisch sei diese Eingrenzung deshalb, weil in vielen Fällen die zu erwartenden Lärmbelastungen aus dem Planfeststellungsbeschluss gar nicht abzulesen seien. Zudem hätten das Land Hessen und Fraport derzeit überhaupt noch keine Erwiderungen zu den eingereichten Klagen vorgelegt.

„Alle Kläger müssen gehört, alle Argumente gegen den Ausbau auch vor Gericht verhandelt werden“, fordert der Groß-Gerauer Landrat. Gerade in einer für die Region so wichtigen und emotional belasteten Angelegenheit müsse auch der kleinste Anschein vermieden werden, das Klageverfahren sei bereits im vorhinein entschieden. Deshalb solle der VGH - so wie es andere Gerichte in vergleichbaren Verfahren als selbstverständlich praktizierten - das Für und Wider gründlich und umfassend prüfen und allen Klägern die Möglichkeit zur Stellungnahme vor Gericht geben: „So viel Zeit muss sein!“



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