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ZRM: Qualifiziertesten Anbieter für Gesundheitsstudie wählen!
Beschluss zur Gesundheitsstudie vom 23.02.2011
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2011-03-14>
Die Initiative Zukunft Rhein-Main sieht bei der Vergabe der Lärmwirkungsstudie die Untersuchung von Erkrankungen durch Fluglärm nicht hinreichend qualifiziert abgedeckt und fordert Änderungen.

Der Beschluss der ZRM zur Gesundheitsstudie vom 23.02.2011 lautet wie folgt:

Das Land Hessen wird aufgefordert zu gewährleisten, dass die Beauftragung und die Durchführung der Gesundheitsstudie zügig erfolgt und die bereitgestellten Mittel entsprechend zur Verfügung gestellt werden.

Die Initiative Zukunft Rhein-Main appelliert nachdrücklich an die Hessische Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der fachlich begründete, wichtige Gesundheitsteil in hoher Qualität abgebildet wird. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass die Studie konkrete Aussagen zu den negativen Folgen von Fluglärm auf die Gesundheit der im Umfeld des Frankfurter Flughafens lebenden Menschen in der gebotenen Tiefe enthält um Handlungsmaßnahmen abzuleiten. Hierzu ist es aus Sicht der ZRM unerlässlich, den epidemiologischen Teil im Wege einer qualifizierten Fall-Kontroll-Studie auf Grundlage von Krankenkassendaten unter Hinzuziehung von Klinikdaten zu erheben und auszuwerten.

Der bisherige Verlauf des Verfahrens lässt Zweifel aufkommen, dass der favorisierte letztverbliebene Bieter fachlich über ausreichend Expertise verfügt (Äußerung der Qualitätssicherung in der gemeinsamen Sitzung von Begleitkreis und Qualitätssicherung am 07.02.), während die fachliche Eignung der formal ausgeschiedenen länderübergreifend aufgestellten Bietergemeinschaft aufgrund einschlägiger Veröffentlichungen außer Frage steht.

Die ZRM drängt darauf, dass über die Beauftragung einer Studie entsprechend ihres Positionspapiers zum Ausschreibungsdesign (ZRM - Sitzung vom 30.09.2010) die Akzeptanz sowie die daraus resultierenden Ergebnisse in der Bevölkerung ein möglichst hohes Maß an Anerkennung finden. Weiter wird gebeten - auch aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben um eine Untersuchung noch vor der Inbetriebnahme der Nordwestbahn beginnen zu können - darauf hinzuwirken, Kooperationen von Bietern zu unterstützen, um die jeweils besten Angebotsteile zu vereinen. Dies ist auch im Hinblick auf die sparsame Verwendung öffentlicher Mittel unabdingbar.

Aufgrund der engen Verflechtungen von Bietergemeinschaften und den verschiedenen in den Fachgremien des UNH bzw. Koordinierungsrat des FFR vertretenen Interessengruppen ist es unabdingbar, das Verfahren transparent und offen zu gestalten."

Zu den Hintergründen für den ZRM-Beschluss vom 23.02.2011:

Das Umwelt und Nachbarschaftshaus wird den Zuschlag für die Durchführung einer Lärmwirkungsstudie in der Umgebung des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main der Bietergemeinschaft „Guski“ erteilen.

Bei diesem Angebot der Bietergemeinschaft „Guski“ ist der sog. Erkrankungsteil völlig unzureichend abgebildet.

Im Untersuchungsdesign der Initiative Zukunft Rhein-Main kommt jedoch gerade diesem Teil eine herausragende Bedeutung zu. Dies begründet sich darin, dass die seit nunmehr mehr als einem Jahr breit angelegte Diskussion auf der Ebene des Hessischen Landtags, der Anrainerkommunen, der Bevölkerung und in den Medien gerade die Frage der Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm zum Inhalt hatte. Bei dem sog. „ Gesundheitsteil“ handelt es sich somit um die Pflicht bei dem „Belästigungsteil“ sowie dem „Kinderteil“ um die Kür. Durch eine qualitativ minderwertige Auftragsvergabe hinsichtlich der Ermittlung der Krankheitsgefährdung der Bevölkerung durch Fluglärm, besteht die große Gefahr, dass die mit Mühe gewonnene Akzeptanz für die Lärmwirkungsstudie wieder verloren geht.

Die massiven Bedenken gegen das Angebot der Bietergemeinschaft „Guski“ richten sich aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus gegen die Durchführbarkeit des Konzepts an sich. Außerdem fehlt es an der notwendigen Qualität, weil die Ergebnisse nicht repräsentativ für die Region sein können, da im Wege einer qualifizierten Fall- Kontrollstudie die Gesundheitsgefahren epidemiologisch zu erheben und zu bewerten sind. Dies ist jedoch im vorliegenden Angebot nicht vorgesehen.

Für die Region ist aber gerade dieser Teil von solcher Relevanz, dass er in fachlich kompetenter Qualität unabdingbar untersucht werden muss.

Dieser Mangel ließe sich beheben, indem der wichtige Erkrankungsteil fachkompetent im Angebot abgebildet wird. So könnte die Gruppe Guski diese fehlende Kompetenz durch eine Einbindung von Epi.Consult als Subauftragnehmer korrigieren. Falls dieser sich für alle Beteiligten anbietende Weg nicht eingeschlagen werden sollte, besteht durchaus die Gefahr, dass eine neue Ausschreibung der Lärmwirkungsstudie notwendig wird. Dies würde zu solch einem zeitlichen Verzug führen, dass der Ist-Zustand nicht mehr untersucht werden kann.

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