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IGF: Protest gegen EU-Verordnung wird fortgesetzt!
Pressemitteilung vom 11.06.2012
Von: @Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) <2012-06-11>
Die EU-Verkehrsminister haben sich kritisch zum Entwurf für fluglärm­bedingte Betriebs­beschrän­kungen geäußert. Doch noch sind die Pläne nicht vom Tisch

Pressemitteilung der IGF vom 11. Juni 2012

Nachdem sich am vergangenen Donnerstag, die EU-Verkehrsminister der 27 Mitgliedsstaaten kritisch zu dem Entwurf für fluglärmbedingte Betriebsbeschränkungen geäußert haben, besteht noch kein Grund sich zufrieden zurückzulehnen. Anwohner von europäischen Flughäfen können in Zukunft etwas ruhiger leben. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und seine europäischen Kollegen beschlossen am Donnerstag in Luxemburg mehr Auflagen für die lautesten noch erlaubten Flugzeuge. Für diese sogenannten „knapp die Vorschriften erfüllenden Luftfahrtzeuge“ gelten künftig härtere Beschränkungen. Sie dürfen einzelne Flughäfen schon jetzt beispielsweise weniger häufig anfliegen.

Bisher fallen Flieger mit der erlaubten Lautstärke und bis zu fünf Dezibel weniger in diese Kategorie. Vorerst solle dies für Maschinen mit bis zu acht Dezibel unter der Höchstlautstärke gelten, in vier Jahren mit bis zu zehn Dezibel darunter. Das heißt, die strengsten Auflagen gelten dann für mehr Flugzeuge.

Ein im Vorfeld heftig umstrittener Punkt wurde entschärft: Ursprünglich wollte die EU-Kommission sich vorbehalten, „Betriebsbeschränkungen“ für bestimmte Flugzeuge nicht zu erlauben. Diese sind ein letztes Mittel, um Bürger für Lärm zu schützen. Mit diesem Vorstoß konnte sich die Brüsseler Behörde allerdings nicht durchsetzen. Diese Entscheidung liegt immer noch bei den EU-Ländern, die Kommission prüft sie lediglich.

Allerdings muss diese Vorgabe der EU-Verkehrsminister noch durch das Europaparlament bestätigt werden. Die 1. Lesung dieses Gesetzentwurfes wird im Herbst oder Winter dieses Jahres im Straßburger Parlament auf der Tagesordnung stehen. Bis dahin sollten alle Bürger noch die Gelegenheit nutzen, ihren EU-Abgeordneten mitzuteilen, dass die EU-Kommission nicht bevollmächtigt wird, über nationale Nachtflugverbote oder -beschränkungen entscheiden zu können.

Protestieren kann man gegen den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates [KOM(2011) 828 endg.; Ratsdok. 18010/11“ durch eine E-Mail an EU-Verkehrskommissar Siim Kallas und die EU-Abgeordneten. Ein vorbereitetes Protestschreiben und vertiefende Informationen findet man im Internet unter

www.kein-nachtflug.eu.

Diese Protestaktion wird gemeinsam vom BUND-Hessen, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und der europäischen Vereinigung gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs (UECNA) durchgeführt. Die Initiatoren fordern die Rücknahme des Verordnungsentwurfs. „Mit unserer Protestaktion wollen wir verhindern, dass die EU-Kommission und das Parlament trotz der Gesundheitsgefahren und Belästigungen für die Menschen quasi einen Rechtsanspruch der Luftfahrt auf 24-Stundenbetrieb gewährt“, sagt Dirk Treber von der BVF und 1. Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF).

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