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BBI: VGH Urteil - Bedenkliche Begründung
Pressemitteilung vom 28.06.2005
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2005-06-28>

Das Bündnis der Bürgerinitiativen "Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr" (BBI) bedauert die Entscheidung des VGH, für die A380-Werft wertvollen Bannwald zu opfern und findet die Begründung bedenklich.

Dass die Entscheidung so ausgefallen ist, hat nicht mehr überrascht. In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende seine Sympathie für die Ausbauseite offen bekundet, dagegen kaum Interesse für die Argumente, z. B. des Naturschutzes gezeigt. Bedenklich findet es der Sprecher des BBI, wenn der VGH die Vernichtung des Bannwaldes ausgerechnet mit den Planungen der Fraport rechtfertigt: ".. eine Inanspruchnahme des Airbasegeländes scheitere an den Planungen der Fraport dort ein drittes Terminal zu errichten." Das heißt im Klartext, wer frech genug plant, bekommt Recht für seine Winkelzüge.

Unklar bleibt, wieso überwiegende Gründe des Gemeinwohls durch die Schaffung von Arbeitsplätzen angenommen werden. Zumindest hätte denen das Recht der Bewohner auf den Erhalt des Bannwaldes gegenüber gestellt werden müssen. Erst vor wenigen Jahren war dieser höchste Schutzstatus wegen dessen Unverzichtbarkeit für die Lebensqualität in der Rhein-Main-Region eingeführt worden.

Zu den Arbeitsplätzen hatte Fraport im Erörterungstermin vorgetragen, der Bau der Werft sei dringend geboten um durch Kostensenkung und Rationalisierung Wettbewerbsvorteile zu erreichen. Neben dem A380 würden in der neuen Halle auch andere Großraumflugzeuge gewartet, die Kapazitäten gebündelt, alte Hallen aufgegeben. Die jetzt an mehreren Standorten im Gelände arbeitenden Spezialkräfte in der neuen Werft zusammengezogen, wo sie rationeller und damit kostengünstiger arbeiten könnten. Neueinstellungen könnten so vermieden werden.

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