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BUND: A380-Werft ist auf dem Flughafen-Gelände rechtzeitig realisierbar!
BUND sieht zahlreiche gravierende Rechtsverstöße und hat Klage eingereicht
Von: @BUND Hessen <2005-01-07>
"Der Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie wird konstruiert!“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine angekündigte Klage gegen den Bau der A380-Werft im Bannwald südlich des Flughafens eingereicht. Der Verband hat in der Genehmigung zahlreiche gravierende Rechtsverstöße gegen das allgemeine Planungs-, das Luftverkehrs-, das Forst- und insbesondere gegen das Naturschutzrecht festgestellt. "Der Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie wird konstruiert", kritisiert BUND-Sprecherin Brigitte Martin die Fraport AG. Der Bau der A380-Werft ist auf dem vorhandenen Flughafengelände rechtzeitig realisierbar. Dem hessischen Wirtschafts­minister Alois Rhiel (CDU) wirft der BUND Ignoranz gegenüber der Naturzerstörung durch die Rodung von über 20 ha ökologisch hochwertiger Waldflächen vor.

Die schärfste Kritik des BUND richtet sich gegen die Fraport AG, weil diese sich einer ernsthaften Diskussion über Alternativstandorte für die A380-Werft gänzlich verweigert und ausschließlich die konsequente Realisierung ihres Generalausbauplanes im Blick gehabt habe. Die wichtigste Alternative zum nun genehmigten Werftstandort im Bannwald ist für den BUND weiterhin das über 150 ha große Gelände der Airbase, das der Fraport ab dem Jahresende 2005 vollständig übergeben wird. Bereits heute stehen der Fraport ca. 10 ha dieses Geländes in geeigneter Lage, d.h. land- und luftseitig sofort erschließbar bzw. bereits erschlossen, zur Verfügung. Selbst die mit 4 statt 2 A380-Wartungsplätzen überdimensioniert geplante Halle benötigt aber nur 4,9 ha und ließe sich auf dem mehr als zweimal so großen Gelände leicht realisieren. Mit seiner Klage tritt der BUND gegen die rechtlich und politisch unerträgliche Argumentation an, dass diese Flächen nicht zur Verfügung stehen, weil die Airbase komplett für den geplanten weiteren Flughafenausbau, insb. des Terminals 3, benötigt würde. "Die Fraport AG hat zur Durchsetzung ihrer Ziele ein Lügengebäude errichtet und der Wirtschaftsminister hat dieses Gebäude mit dem Planfeststellungsbeschluss genehmigt", kritisiert BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin.

Hierzu passt auch, dass mit der CCT-Flugzeugwerft, die erst nach der A380-Werft beantragt, aber ein Jahr vor dieser genehmigt wurde, ein weiterer möglicher Standort innerhalb des Flughafenzauns derzeit regelrecht zugebaut wird. Statt der zulässigen Höhe von über 40 m, bei deren Ausnutzung die Halle ab Mitte 2005 zur Wartung des A380 zur Verfügung gestanden hätte, wird dort auf dem Flughafengelände, unmittelbar neben dem genehmigten Standort der A380-Werft im Bannwald, derzeit eine Halle mit einer lichten Höhe von 23,30 m errichtet. "Würde die Halle nur wenige Meter höher gebaut, könnte der A380 in ihr Platz finden", stellt die Rechtsanwältin des BUND, Ursula Philipp-Gerlach, fest.

Erst durch diese bewusste und gewollte Steuerung der A380-Werft in den Bannwald entsteht der seit über 2 Jahren anhaltende Konflikt, der nun zu einer massiven Naturzerstörung im Bannwald und im europarechtlich als Vogelschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) geschützten "Mark- und Gundwald" führen wird. Die ökologischen Konflikte seiner Genehmigung hat der Wirtschaftsminister z.T. nicht erkannt, z.T. auch nicht erkennen wollen. Seine Darstellung in der Pressemitteilung vom 29.11.04, das Waldgebiet werde nur geringfügig in Anspruch genommen, bezeichnet der BUND als "leicht durchschaubare Propaganda". Tatsächlich wird durch die A380-Werft gleich dreifach das Zulassungsverbot der Europäischen FFH-Richtlinie ausgelöst. "Erhebliche Beeinträchtigungen" der Schutzgüter "Hirschkäfer", "Bechsteinfledermaus" und des FFH-Lebensraumtyps "Alte Eichen auf Sandboden" gesteht nämlich auch der Wirtschaftsminister in seiner Planfeststellung bei Anwendung der Rechtsmaßstäbe des Europäischen Gerichtshofs ein.

In einer zentralen Naturschutzproblematik ist die Strategie der Landesregierung und der Fraport gescheitert. Beide hatten sich geweigert, die Vogelbestände im Bereich der A380-Werft im Hinblick auf die Zugehörigkeit des Werftstandortes zum ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebiet im "Mark- und Gundwald" zu prüfen. Wenige Tage vor Heiligabend erhielt der BUND jedoch ein Gutachten des RP Darmstadt, das im Zusammenhang mit dem gemeldeten FFH-Gebiet, das den vorgesehenen Werftstandort außerhalb des Zauns einschließt, erstellt wurde. Das amtliche Gutachten bestätigt die Feststellungen des BUND im Genehmigungsverfahren, dass die maßgeblichen Vogelarten, zu denen u.a. der Mittelspecht, der Schwarzspecht, der Grauspecht, der Gartenrotschwanz und der Neuntöter gehören, eine Zuordnung des Planungsbereichs zum ausgewiesenen Vogelschutzgebiet erzwingen.

Ob eine Fläche zum EU-Vogelschutzgebiet gehört, entscheidet sich ausschließlich nach der Bestandesdichte (Anzahl der Brutpaare je Hektar) europaweit gefährdeter Arten. Die ausschließlich fachlich ornithologische Voraussetzung wird vom Standort der A380-Werft erfüllt. Da das Werftgebiet widerrechtlich und trotz der mehrfachen Hinweise des BUND nicht dem EU-Vogelschutzgebiet zugerechnet wurde, kann der Planfeststellungsbeschluss nach der wiederholten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts derzeit nicht umgesetzt werden. Damit werden die Fraport AG und der hessische Wirtschaftsminister derzeit zum "Opfer" der eigenen Vorgehensweise. Insbesondere der Flughafen weigerte sich bis zuletzt, das Genehmigungsverfahren durch die notwendigen Bestandsaufnahmen zur Tierwelt innerhalb des Werftbereiches zu unterlegen. Die von der Fraport AG beim Forschungsinstitut Senckenberg veranlassten Untersuchungen haben den Planungsbereich hinsichtlich der Tierwelt nicht umfasst.

Weitere Klagegründe des BUND richten sich gegen die rechtsfehlerhafte Aufhebung des Bannwaldes. Der Verband stützt sich dabei auf ein Gutachten, das im Auftrag der sog. Mediationsgruppe vor einigen Jahren erstellt wurde. Danach kann der Bannwaldcharakter nicht durch einen Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden. Erforderlich ist hierfür ein eigenständiges Verfahren unter Beteiligung der Kommunen.
Themen hierzuAssciated topics:

Klage (vor Gericht) PFV A380-Werft BUND Hessen Naturschutzgebiet Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH) Vogelschutz-Gebiete (im Rhein-Main-Gebiet) Pressemitteilungen des BUND Hessen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens

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